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Aktuelles

FDP beantragt vereinfachte Betreuungsgebühren in den Kitas

FDP beantragt Übernahme des Maintalbades durch die MWG/Antrag
Pressemitteilung

FDP beantragt Gründung einer städtischen Beteiligungsholding

FDP beantragt Gründung einer städtischen Immobiliengesellschaft

FDP fragt nach Höhe der freiwilligen Leistungen der Stadt Maintal

FDP beantragt, dass in städtischen Kindertagesstätten Laternen für Martinsumzüge gebastelt werden oder Weihnachtslieder gesungen werden

FDP spricht sich gegen Zwangsgebühren der Kitas von freien Trägern aus

FDP schlägt Betreuungsgebühren für Kindertagesstätten vor

Antrag, der vom Magistrat vorgelegte Haushaltsentwurf und das Investitionsprogramm werden abgelehnt

FDP Maintal lehnt Steuererhöhungen ab  FDP-Fraktion weist Haushaltsentwurf zurück

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Anträge

 

 

 

16.02.12

FDP beantragt vereinfachte Betreuungsgebühren in den Kitas

29.01.12

FDP beantragt Übernahme des Maintalbades durch die MWG

29.01.12

FDP beantragt Gründung einer städtischen Beteiligungsholding

29.01.12

FDP beantragt Gründung einer städtischen Immobiliengesellschaft

28.01.12

FDP fragt nach Höhe der freiwilligen Leistungen der Stadt Maintal

28.01.12

FDP beantragt, dass in städtischen Kindertagesstätten Laternen für Martinsumzüge gebastelt werden oder Weihnachtslieder gesungen werden

24.11.11

Betreuungsgebühren in Kindertagesstätten

24.11.11

Antrag, der vom Magistrat vorgelegte Haushaltsentwurf und das Investitionsprogramm werden abgelehnt

20.11.11

Ist in städtischen Kindertagesstätten das Aufstellen von Adventskränzen und Weihnachtsbäumen verboten?

20.11.11

Rattenplage

07.11.11

FDP fordert urspüngliche Version der Resolution zur Nordmainischen S-Bahn

07.11.11

Kosten der kreiseigenen Infrastrukturgesellschaft für DSL

07.11.11

Nachtflugverbot muss rechtssicher sein
 FDP Maintal spricht sich für höchstrichterliche Klärung aus

07.11.11

Die Beratung des Tagesordnungspunktes (Satzung über die Kindertagesbetreuungseinichtungen) wird auf die kommende Stadtverordnetensitzung verschoben

07.11.11

Lücke aus dem Konsolidierungsprogramm

17.10.11

Anfrage zu den Benutzungsgebühren für Kindertagesstätten

07.10.11

Euro Bond

18.08.11

Anfrage zum Fluglärm

12.08.11

Energieversorgung

30.05.11

Stellplatzsatzung betreutes Wohnen

22.05.11

Geldbußen gegen Hersteller von Feuerlöschfahrzeugen wegen illegaler Preis- und Quotenabsprachen

03.05.11

Einführung eines ehrenamtlichen Kulturbeauftragten

10.10.05

Kreisfreiheit 

28.05.05

Ruhestörungen in der Bahnhofstraße 

25.04.05

Kosten der Stadt bei  Einführung der Doppik in der Haushaltsführung 

25.04.05

Zielvereinbarung mit der Stadt Hanau

20.03.05

Pensions- und sonstigen Katastrophenrückstellungen

20.03.05

Erhöhung der Kreisumlage

20.03.05

Schulbussituation 

20.03.05

Lager von Wohnwagen und Containern im Bereich "An der Bleiche"

Maintal, 16.02.2012

 

Antrag zu TOP 6 der 6. Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2012

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

  1. Der vorgelegte Satzungsentwurf wird wie folgt verändert:

§12 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

  1. (1)   Die Betreuungsgebühren betragen monatlich für:
  2. Betreuungspaket

    (Betreuungszeiten je nach Tagesablauf der einzelnen Einrichtungen)

    Betreuungsgebühr

    Krippe

    1-3 Jahre

    Betreuungsgebühr

    Kita

    3-Jahre bis Schuleintritt

    Freistellung

    vor Einschulung

     

    Betreuungsgebühr

    Hort

    Mittagessensentgelt

     

    Halbtagesplatz ohne Mittagessen
    (5 Stunden)

    150 €

    159 €

    frei

    kein Angebot

    nein

    Halbtagesplatz mit Mittagessen
    (6 Stunden)

    180 €

    177 €

    18 €

    140 €

    ja

    Ganztagesplatz
    (8 Stunden-Paket mit Mittagessen

    240 €

    213 €

    54 €

    165 €

    ja

    Verlängerte Öffnungszeit
    (10 Stunden mit Mittagessen)

    300 €

    250 €

    91 €

    190 €

    ja

     
    §13 erhält folgende Fassung:

    Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf eine Richtlinie zur Förderung des Besuches von städtischen Kindertagesstätten zu erlassen, die folgende Maßgaben zu berücksichtigt:
    a)    Erziehungsberechtigte mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 2.550 € bis 3.050 € haben einen Anspruch auf eine Gebührenabsenkung von 50%.
    b)   Erziehungsberechtigte mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 3.050 € bis 3.550 € haben einen Anspruch auf eine Gebührenabsenkung von 35%.
    c)    Erziehungsberechtigte mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 3.550 € bis 4.300€ haben einen Anspruch auf eine Gebührenabsenkung von 25%.
    d)   Erziehungsberechtigte mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 4.300 bis 4.800 € haben einen Anspruch auf eine Gebührenabsenkung von 10%.
    e)    Maßgeblich ist das Einkommen aller Erziehungsberechtigten des Kindes, die mit dem Kind in einem Haushalt leben.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, jährlich der Stadtverordnetenversammlung eine Übersicht über die Zahl der Kinder vorzulegen, die Anspruch auf eine Förderung haben.  

Begründung:

Dieser Antrag gibt die Diskussion in den Ausschüssen wieder und dient dazu die von der Verwaltung vorgestellte Variante 2 in den eingebrachten Satzungsentwurf zu übernehmen.
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29.01.2012
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:

 Übernahme des Maintalbades durch die MWG

 Das Eigentum und der Betrieb des Maintalbades gehen nach Abschluss des Kaufvertrages der Stadt Maintal für die Anteile der EVO auf die MWG, frühestens aber zum 01.05.2012, über.

 Die MWG kauft der Stadt das Maintalbad ab und zahlt hierfür den gegenwärtigen Buchwert der Anlagen. Das Grundstück wird im Rahmen eines Erbbauvertrages auf 99 Jahren übertragen, verbunden mit einem Heimfallrecht, wenn der Betrieb des Maintalbades eingestellt wird. Die Kaufsumme soll in zwei gleichen Jahresbeträgen durch die Gesellschaft gezahlt werden.

 Mit der Übernahme des Betriebs sollen auch die Mitarbeiter des Maintalbades auf die MWG im Rahmen eines Betriebsübergangs (§613BGB) wechseln. Eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt erfolgt nicht.

 Die MWG erhält die Entscheidungshoheit zu den Eintrittspreisen und zur Vermietung/Verpachtung der Gaststätte und weiterer Einrichtungen im Maintalbad. Zwischen MWG und der Stadt wird eine vertragliche Regelung hinsichtlich des Schulsportes getroffen, in der auch die Ausgleichszahlung des Kreises mit einbezogen wird. Die Stadt regelt die Unterstützung der Sportvereine für die Benutzung des Maintalbades im Rahmen des städtischen Haushaltes.

 Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Übergang einen Satzungsentwurf zur Aufhebung der Maintalbadsatzung vorzulegen.

 Begründung:

 Der im Rahmen der Kaufverhandlungen für die EVO-Anteile an der MWG vorgesehene überarbeitete Gesellschaftervertrag sieht vor, dass der Betrieb des Maintalbades teil der Geschäftstätigkeit sein soll. Dies gilt es mit Leben auszufüllen. Mit dem vorliegenden Antrag sollen die Rahmenbedingungen für diesen Betriebsübergang gesetzt werden.

 Ziel ist es, dass die MWG für das Maintalbad insgesamt zuständig wird und damit auch für sämtliche Kosten aufkommt. Dazu zählen auch die Instandhaltung des Bades und die Übernahme des Personals. Daher muss die MWG auch die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Gestaltung des Betriebs durch Preissetzung erhalten.

 Wenn die MWG den Betrieb des Bades übernommen hat, bedarf es keiner Satzung mehr. Diese ist aufzuheben.

 Die Vorberatung sollte im HuFiA erfolgen.

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29.01.2012
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:

 Gründung einer städtischen Beteiligungsholding

 Die Stadtverordnentenversammlung beauftragt den Magistrat bis zu Stadtverordnetensitzung im Juni 2012 ein Konzept zur Gründung einer städtischen Beteiligungsholding zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Holding soll ihren Betrieb zum 01.07.2012 aufnehmen. In der Holding werden sämtliche städtischen Betriebsgesellschaften und Beteiligungen zusammengefasst und verwaltet. Hierzu zählen insbesondere:

Ø  Die Maintalwerke GmbH

Ø  Eine zu gründende Städtische Immobilien GmbH

Ø  Die Stadtverkehr Maintal GmbH

Ø  Die Stadthallen GmbH

Ø  Der Eigenbetrieb Betriebshof

Ø  Der Zweckverband Bio-Abfall

 Ziel der Beteiligungsholding ist es, den wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen Gesellschaften steuerlich auszugleichen. Darüber hinaus soll es eine einheitliche Verwaltung der Gesellschaften geben. Die Gesellschaftsform sollte vorzugsweise eine Anstalt des öffentlichen Rechts sein, kann aber, wenn dies zweckmäßig ist, auch anders gestaltet werden.

 Die Gesellschaft soll durch eine Aufsichtsgremium beaufsichtigt werden, an dem neben dem Magistrat auch Vertreter der Stadtverordnetenversammlung beteiligt sind.

 Begründung:

 Die Stadt ist über Gesellschaften und Eigenbetriebe in verschiedenen Infrastrukturbereichen tätig. Der Betrieb dieser Gesellschaften ist naturgemäß von unterschiedlichem wirtschaftlichem Erfolg gekrönt. Um diese wirtschaftlichen Erfolge im Sinne der Stadt positiv auszugleichen, sollen diese Gesellschaften unter dem Dach einer Holding zusammengefasst werden. Als Muster kann hier die Zusammenfassung der städtischen Beteiligungen in Frankfurt gelten.

 Das Konzept soll zügig umgesetzt werden, um noch in 2012 positive Wirkungen auf den städtischen Haushalt zu erzielen.

 Die Vorberatung sollte im HuFiA erfolgen.

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 29.02.2012

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:

 Gründung einer städtischen Immobiliengesellschaft

 Die Stadtverordnentenversammlung beauftragt den Magistrat bis zu Stadtverordnetensitzung im Juni 2012 ein Konzept zur Gründung einer städtischen Immobiliengesellschaft vorzulegen. Ziel der Gesellschaft soll es sein, alle städtischen Wohn-, Verwaltungs- und Betriebsgebäude zu übernehmen, zu betreiben und zu verwalten. Die Gesellschaft vermietet die übertragenen Gebäude an die Stadt oder andere Nutzer.

 Zu den zu übertragenen Gebäuden gehören insbesondere:

Ø  Das Rathaus in Hochstadt

Ø  Die Bürgerhäuser

Ø  Die Kindertagesstätten

Ø  Die Verwaltungsgebäude (z.B. in der Neckarstraße)

Ø  Die Betriebsgebäude (z.B. für die Feuerwehren und den Betriebshof)

Ø  Im städtischen Eigentum befindliche Wohngebäude

 Das für die Verwaltung und den Betrieb erforderliche städtische Personal geht in die Gesellschaft über (insb. Hausmeister und Reinigungskräfte).

 Die Gesellschaft wird mit hinreichend Eigenkapital ausgestattet, um den Betrieb sicher zu stellen und die übergehenden Gebäude mit einer entsprechend ergänzten Kreditfinanzierung zu bezahlen. Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft soll keinen negativen Jahresüberschuss ausweisen.

 Die übergehenden Immobilien werden der Gesellschaft zum gegenwärtigen Buchwert verkauft.

 Die Stadt oder eine von ihr betriebene Gesellschaft ist Eigentümer der Immobiliengesellschaft, wobei Minderheitsanteilseigner bis 24,9% sich an der Gesellschaft beteiligen können.

 Begründung:

 Durch einen privatwirtschaftlichen Betrieb der städtischen Immobilien lassen sich Synergieeffekte und Kostenoptimierungseffekte erzielen, die die Belastung des Haushaltes reduzieren. Angesichts der prekären Haushaltslage ist es erforderlich, diese Effekte zu heben und der Stadt zugute kommen zu lassen. Deshalb sollen die städtischen Immobilien ausgelagert werden und separat betrieben werden.

 Die Gesellschaft hat die Möglichkeit durch eigene Finanzierungen und Gestaltungen der Geschäftsabläufe wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Dies gilt sowohl für das eingesetzte fachkundige Personal wie auch für die eingekauften Leistungen. Die Vermietung an die Stadt und an Dritte soll zu angemessenen Preisen erfolgen. Aufgrund der Mieterstruktur kann die Gesellschaft mit einem gesicherten Mietzulauf rechnen und so die Finanzierung besser absichern, ebenso auch Minderheitenanteilseigner in die Gesellschaft aufnehmen.

 Die Gründung einer Immobiliengesellschaft bettet sich in ein Gesamtkonzept der Neustrukturierung der städtischen Gesellschaften ein, die das Ziel hat, auch alle steuerlichen Effekte zum Vorteil der Stadt zu heben, die sich aus dem Betrieb der städtischen Infrastruktur ergeben können.

 Die Vorberatung sollte im HuFiA erfolgen.

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Maintal, 28.01.2012
Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

 im Haushaltsentwurf 2012/13 wird wie in den Vorjahren dargestellt, dass eine Reihe von Leistungen, die die Stadt erbringt, auf freiwilliger bzw. vertraglicher Basis beruhen und nicht auf gesetzliche Vorgabe zurück gehen. Allerdings wird nicht ersichtlich, wie hoch diese Leistungen sind und in welchem Maße diese Leistungen zur Konsolidierung des Haushaltes zurück gefahren werden können.

 Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

 Welche Leistungen im Haushaltsentwurf 2012/13 beruhen auf freiwilliger Entscheidung der Maintaler Stadtverordnentenversammlung und basieren nicht auf gesetzlichen Vorgaben?

  1. Welche Kosten werden im Haushalt für diese Leistungen angesetzt?
  2. Welche Erlöse stehen diesen Kosten entgegen?
  3. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Zeit könnten diese Leistungen zurück gefahren werden?
  4. Welche personellen Auswirkungen hätte ein Zurückfahren dieser Leistungen für die Stadtverwaltung bzw. die städtischen Betriebe?

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Maintal, 28.01.2012
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzen:

 Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Erziehungskonzepte an den städtischen Kindertagesstätten dahingehend zu modifizieren, dass die Kinder auch an christlich-kulturell geprägte Ereignisse herangeführt werden. Dazu zählt u. a. das Basteln von Laternen für Martinsumzüge, Vorbereitungsarbeiten für die Fastnacht, das Weihnachts- und Osterfest aber auch das Lernen der dazugehörigen Lieder.

 Bei der diesbezüglichen Gestaltung der Erziehungskonzepte sind die Eltern mit einzubinden.

 Die Umsetzung dieser Erziehungskonzepte soll mit dem neuen Betreuungsjahr im August 2012 erfolgen.

 Begründung:

 Dem Gesetz nach sind staatliche Kindertagesstätten weltanschaulich neutral auszurichten, wie aus der Beantwortung einer entsprechenden Anfrage an den Magistrat hervorgeht. Grundlage hierzu bildet der Bildungs- und Erziehungsplan des Landes. Es steht der Stadtverordnetenversammlung jedoch frei, in diesem Rahmen die Erziehungskonzepte zu gestalten.

 Unsere Gesellschaft ist in wesentlichen Grundzügen durch seine christlichen Wurzeln geprägt und wird durch weitere kulturelle Einflüsse bereichert. Diese ursprüngliche Prägung soll den Kindern bereits in den Kindertagesstätten nahe gebracht werden. Dazu ist es erforderlich entsprechende Erziehungskonzepte zu entwickeln. Die Stadt ist gefordert, in ihren Institutionen ein Mindestmaß an kultureller Tradition unseres Gesellschaftssystems zu transportieren. Die bisherigen Erfahrungen lassen befürchten, dass dies nicht in ausreichendem Maße geschieht.

 Es sollte nicht sein, dass die Kinder im Wesentlichen durch mediale Einflüsse auf eher untypische Feierlichkeiten wie Halloween vorbereitet werden und das traditionelle Kulturgut nicht mehr vermittelt bekommen.

 Durch die Einbindung der Eltern bei der Erstellung der Erziehungskonzepte werden die spezifischen Interessen der jeweiligen Familien berücksichtigt. Ebenso kann sicher gestellt werden, dass die Kinder nicht gegen deren Willen rein auf die christliche Kultur hin erzogen werden.

 Wir schlagen vor, den Antrag im AfJSPuK vor zu beraten.

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Maintal, 24.11.2011

 Antrag zu TOP 6 der 5. Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2011

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu verändern:

 Der vorgelegte Satzungsentwurf wird wie folgt verändert:

 1.   §12 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

 (1)          Die Betreuungsgebühren betragen monatlich für:

 

Betreuungspaket

(Betreuungszeiten je nach Tagesablauf der einzelnen Einrichtungen)

Betreuungs-gebühr

Krippe

1-3 Jahre

Betreuungs-gebühr

Kita

3-Jahre bis Schuleintritt

Freistellung

vor Einschulung

 

Betreuungs-gebühr

Hort

Mittagessens-entgelt

 

Halbtagesplatz ohne Mittagessen
(5 Stunden)

150 €

162 €

frei

kein Angebot

nein

Halbtagesplatz mit Mittagessen
(6 Stunden)

180 €

185 €

23 €

55 €

ja

Ganztagesplatz
(8 Stunden-Paket mit Mittagessen

240 €

215 €

53 €

90 €

ja

Verlängerte Öffnungszeit
(10 Stunden mit Mittagessen)

300 €

250 €

88 €

125 €

ja

  

2.   Es wird ein neuer §12 Absatz 2 eingefügt:

 (2)          Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden die Betreuungsgebühren wie folgt festgesetzt:

 a.    Bei einem Familieneinkommen von weniger als 2.500 € im Monat:

 

Betreuungspaket

(Betreuungszeiten je nach Tagesablauf der einzelnen Einrichtungen)

Betreuungs-gebühr

Krippe

1-3 Jahre

Betreuungs-gebühr

Kita

3-Jahre bis Schuleintritt

Freistellung

vor Einschulung

 

Betreuungs-gebühr

Hort

Mittagessens-entgelt

 

Halbtagesplatz ohne Mittagessen
(5 Stunden)

150 €

80 €

frei

kein Angebot

nein

Halbtagesplatz mit Mittagessen
(6 Stunden)

180 €

91 €

11 €

27 €

ja

Ganztagesplatz
(8 Stunden-Paket mit Mittagessen

240 €

106 €

26 €

44 €

ja

Verlängerte Öffnungszeit
(10 Stunden mit Mittagessen)

300 €

123 €

43 €

62 €

ja


b.   Bei einem Familieneinkommen ab 2.500 € und weniger als 4.500 € im Monat:

 

Betreuungspaket

(Betreuungszeiten je nach Tagesablauf der einzelnen Einrichtungen)

Betreuungs-gebühr

Krippe

1-3 Jahre

Betreuungs-gebühr

Kita

3-Jahre bis Schuleintritt

Freistellung

vor Einschulung

 

Betreuungs-gebühr

Hort

Mittagessens-entgelt

 

Halbtagesplatz ohne Mittagessen
(5 Stunden)

150 €

125 €

frei

kein Angebot

nein

Halbtagesplatz mit Mittagessen
(6 Stunden)

180 €

143 €

18 €

42 €

ja

Ganztagesplatz
(8 Stunden-Paket mit Mittagessen

240 €

166 €

41 €

69 €

ja

Verlängerte Öffnungszeit
(10 Stunden mit Mittagessen)

300 €

193 €

68 €

96 €

ja

3.   Es wird ein neuer §12 Absatz 3 eingefügt:

 (3)          Maßgebeblich für die Festsetzung einer reduzierten Gebühr ist das Einkommen der Erziehungsberechtigten, die mit dem betreuten Kind in einem Haushalt zusammenleben. Die Reduzierung wird bei der Aufnahme des Kindes in die Betreuungseinrichtung oder beim Wechsel des Betreuungspaketes festgesetzt.

 4.   Die bisherigen §12 Absätze 2 bis 4 werden zu Absatz 4 bis 6

  

Begründung:

 Ziel der neuen Gebührensatzung soll die Reduzierung der Stufen in der Staffel sein. Die bisherige Staffel  hat sich im Zeitverlauf überholt und hat dazu geführt, dass viele Kinder schon jetzt in der höchsten Einkommensstaffel einzuordnen sind. Durch die Reduzierung auf 3 Staffelstufen wird eine gleichmäßigere Verteilung der Lasten für die erziehungsberechtigten ermöglichen, ohne dass die schon jetzt am höchsten belasteten Erziehungsberechtigten zusätzlich wesentlich belastet werden. Die neuen Gebühren sollten grundsätzlich jedoch nicht dazu führen, dass Erziehungsberechtigte einen geringeren als den bisherigen Beitrag leisten. Daher muss die erhobene Gebühr sich an der höchsten bisher erhobenen Gebühr orientieren. Dies gilt umso mehr, als die Stadt ihre Leistung stetig ausgeweitet hat.

 Um unangemessene Härten bei den Erziehungsberechtigten zu vermeiden und die Erhöhung der Gebühren in Grenzen zu halten ist es jedoch notwendig, dass der Magistrat auf Antrag eine geringere Gebühr erheben kann. Dies sollte auf Grundlage von nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Dies geschieht am besten dadurch, dass in der Satzung selbst weiter Staffelstufen erhalten bleiben, jedoch in geringerem Umfang. Zugleich muss sichergestellt werden, dass dort, wo die öffentliche Hand die Gebühren übernimmt, eine höhere Beteiligung der Erziehungsberechtigten stattfindet, da dort keine sozialen Härten entstehen.

 Zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes soll die Gebührenabsenkung einmal bei der Buchung des Betreuungspaketes festgelegt werden, da zu diesem Zeitpunkt ohnehin eine Gebührenfestsetzung erforderlich wird.
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24.11.2011
Antrag zu TOP 9 und 10 der 5. Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2011 (Haushaltsberatung)

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion stellt zu TOP 9 und 10 folgenden Änderungsantrag:

 1.   Der vom Magistrat vorgelegte Haushaltsentwurf und das Investitionsprogramm werden abgelehnt.

2.   Der Magistrat wird beauftragt, einen neuen Haushaltsentwurf vorzulegen, der folgende Maßgaben erfüllt:

·        Es erfolgt keine Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer

·        Es werden Vorschläge zu Reduktion der Ausgaben der Stadt um mindestens 1,0 Mio. € gegenüber der vorliegenden Vorlage eingearbeitet, die den Finanzmittelbedarf reduzieren

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20.11.2011
Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

 im Vorfeld der Martinsumzüge ist es zu Beschwerden von Eltern gekommen, dass in städtischen Kindertagesstädten keine Laternen mit den Kindern gebastelt wurden, mit denen diese an Sankt Martins Umzügen teilnehmen konnten. Dies wurde insbesondere damit begründet, dass das Erziehungskonzept der Kindertagesstätten auf einem weltanschaulich neutralen Ansatz basiert.

 Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

 

1.   Trifft es zu, dass das Erziehungskonzept der städtischen Kindertagesstätten auf einem weltanschaulich neutralen Ansatz basiert und gibt es zwischen den einzelnen Kindertagesstätten unterschiedliche Erziehungskonzepte?

2.   Gab es städtische Kindertagesstätten, in denen mit den Kindern Laternen für Sankt Martins Umzüge gebastelt wurden?

3.   Haben die Erziehungskonzepte der Kindertagesstätten zur Folge, dass mit den Kindern auch keine Vorbereitungsarbeiten auf das Weihnachtsfest oder das Osterfest durchgeführt werden (z.B. Geschenke basteln oder Ostereier färben)?

4.   Gehört es zum städtischen Erziehungskonzept, dass sämtliche Bezüge zur christlichen Religion oder andere Religionen unterdrückt werden?

5.   Ist in städtischen Kindertagesstätten das Aufstellen von Adventskränzen und Weihnachtsbäumen verboten?

6.   Falls die berichteten Vorkommnisse zum Basteln von Laternen auf einem Missverständnis über die Auslegung des Erziehungskonzeptes beruhen, welche Maßnahmen plant der Magistrat, um diese Vorkommnisse künftig zu vermeiden?

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 20.11.2011

Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

 durch die zunehmende Trockenheit und die Verringerung des Durchflusses in der Kanalisation kann es zur Ausbreitung von Ratten im Stadtgebiet kommen. Diese Annahme kann auch durch entsprechende Entwicklungen in anderen Städten gestützt werden.

 Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

 1.   Stellt der Magistrat eine Zunahme der Rattenpopulation in Maintal fest und gibt es Schwerpunkte des Auftretens dieser Nagetiere?

2.   Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um eine Zunahme der Rattenpopulation zu unterbinden?

3.   Wie kann die Bevölkerung der Zunahme der Rattenpopulation entgegen wirken?

4.   Plant der Magistrat besondere Informationskampagnen, um die Bevölkerung auf dieses Problem hinzuweisen und diese dazu aufzurufen, der Ausbreitung der Ratten keinen Nährboden zu liefern?

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07.11.2011

 Antrag zu TOP 23 der 4. Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2011

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt, die Beschlussvorlage wie folgt zu verändern:

 Die Beschlussfassung des AUSBuV wird durch die ursprüngliche Antragsformulierung ersetzt.

 Begründung:

 Durch die Ergänzungen, die im AUSBuV beschlossen wurden, wird der Rahmen der Resolution weit über das eigentliche Ziel hinaus ausgedehnt. Die Resolution befasst sich jetzt auch mit Fragen des kommunalen Finanzausgleichs und der Finanzierung der Verkehrsverbünde. Dies hat keinen direkten Zusammenhang mit der jetzt anstehenden Frage, dass die Nordmainsche S-Bahn realisiert werden soll. Vielmehr wird so das Risiko erhöht, dass die gemeinsamen Anstrengungen der Stadt, des Kreises, des Landes und des Bundes um eine Lösung des Problems durch gegenseitige Beschuldigungen unnötig erschwert werden. Die ursprüngliche Formulierung des Antragsstellers war hier ausgewogener.

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 07.11.2011

 Antrag zu TOP 22 der 4. Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2011

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt, die Beschlussvorlage wie folgt zu verändern:

 Der Tagesordnungspunkt wird auf die kommende Sitzungsperiode verschoben. Bis dahin wird der Magistrat beauftragt, alle der Stadt entstehenden Kosten zusammen zu tragen, die mit den in der Antragsbegründung aufgezählten Tätigkeiten der Stadt entstehen können. Der Magistrat wird zudem beauftragt, für den Haushaltsentwurf 2012/13 im Wege der Änderung von Planansätzen eine eigene Position auszuweisen, in der diese Kosten zusammengefasst werden.

 Begründung:

 In der Antragsbegründung sind umfangreiche Tätigkeiten aufgelistet, die die Stadt für die Infrastrukturgesellschaft erbringen soll. Diese Tätigkeiten und auch die Überlassung von Grundstücken führen bei der Stadt zu Kosten in nicht bekannter Höhe. Es ist deshalb zu klären, welche Kosten entstehen können und im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber zu befinden, ob die Stadt Maintal diese Kosten tragen möchte. Es darf hier nicht der Ansatz eines Verdachtes entstehen, dass die Stadt mit verdeckten Subventionen eine kreiseigene Infrastrukturgesellschaft besser stellt, als private Anbieter von DSL-Verbindungen.

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07.11.2011

 Antrag zu TOP 27 der 4. Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2011

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt neu zu fassen:

 Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss zum Planfeststellungsantrag für den Ausbau des Frankfurter Flughafens, wonach der Ausbau des Flughafens im Rahmen des Mediationspaketes erfolgen soll, das auch ein Nachtflugverbot zwischen 23:00 und .05:00 Uhr umfasst.

  1. Vor diesem Hintergrund hält es die Stadtverordnetenversammlung zur Herstellung des Rechtsfriedens für erforderlich, dass die Zulässigkeit des Nachtflugverbotes höchstrichterlich bestätigt wird.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Vertretern des Main-Kinzig-Kreises in der Fluglärmkommission darauf hinzuwirken, dass die technisch möglichen Maßnahmen zur weiteren Verminderung des Fluglärms über Maintal umgesetzt werden.

 Begründung:

 Der Frankfurter Flughafen gehört zu den bedeutendsten Infrastrukturen in Deutschland und sichert auch die Wirtschaftskraft des Rhein-Main-Gebietes sowie zahlreiche Arbeitsplätze. Vor diesem Hintergrund hatte die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens entschieden, diesen zu befürworten, wenn das Mediationspaket einschließlich des Nachtflugverbotes umgesetzt wird. Es sind zwischenzeitlich keine neuen Entwicklungen eingetreten, die eine Änderung dieser Position erforderlich machen. Das bedeutet, dass, wenn dies rechtlich zulässig ist, in der Mediationsnacht (23_00 – 05:00 Uhr) keine geplanten Flugbewegungen stattfinden sollen.

 Im Planfeststellungsbeschluss hat die Genehmigungsbehörde einige Bewegungen zugelassen. Diese Regelung wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Derzeit ist ein Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, in dem diese Entscheidung überprüft werden soll. Dabei handelt es sich um ein gängiges Verfahren. Auch die Gegner des ausbaus haben beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingereicht. Im Gegensatz zum in der Politik gerne verbreiteten Eindruck haben nicht nur die Kläger, die für ein Nachtflugverbot eintreten, dass Recht auf eine abschließende Rechtssicherheit, sondern auch diejenigen Unternehmen und Arbeitnehmer, die durch dieses Nachtflugverbot negativ betroffen sind. Diesen rechtsstaatlichen Grundsatz sollte die Stadtverordnetenversammlung beachten.

 Die Stadt sollte sich mit den Vertretern des Kreises in der Fluglärmkommission dafür einsetzen, dass weitere technische Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms eingesetzt werden, wenn dies möglich ist. Dies kann jedoch nur im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der DFS gelingen. Die Rodenbacher Erklärung polarisiert in diesem Zusammenhang mehr, als dass sie zur gemeinsamen Lösungssuche beiträgt.

 Der ursprüngliche Antrag enthält Forderungen, die nicht umgesetzt werden können und auch sachliche Fehler:

 Es kann kein Stadtverordneter – auch nicht durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung – gezwungen werden, eine Resolution zu unterschreiben, wie dies in Ziffer 2 gefordert wird.

 Anders als in Ziffer 3 dargestellt, hat der Staatsgerichtshof keine Entscheidung in der Frage des Nachtflugverbotes getroffen, da dies nicht in seine Zuständigkeit fällt. Vielmehr hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch eine weitere Entscheidung seine erste Entscheidung teilweise revidiert.

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07.11.2011

 Antrag zu TOP 12 der 4. Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2011

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf die kommende Stadtverordnetensitzung verschoben und soll dort vor der Beschlussfassung über den Haushalt 2012-13 aufgerufen werden.

 Begründung:

Die Reform der Satzung über die Kindertagesbetreuungseinichtungen hat grundlegenden Auswirkungen auf die von den Eltern zu entrichtenden Gebühren und bedarf einer intensiven Beratung. Diese Beratung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2012-13. Daher sollten beide Punkte gemeinsam in der kommenden Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

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07.11.2011

 Antrag zu TOP 3 der 4. Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2011

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2012/13 eine Übersicht über die im Haushaltsentwurf eingeflossenen Maßnahmen der Konsolidierung vorzulegen und darzulegen, wie hoch die Lücke zur Vorgabe aus dem Konsolidierungsprogramm noch ist.

 Begründung:

 Die im Haushalt vorgegebenen Einsparungsziele wurden bisher nicht vollständig erreicht. Im Rahmen des neuen Haushaltsentwurfs wurden die bereits bekannten Konsolidierungsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen unmittelbar in den Haushalt eingearbeitet. Ein fortgeschriebenes Konsolidierungsprogramm wurde nicht vorgelegt. Dadurch ist nicht mehr erkennbar, ob und in welchem Umfang die im Hauhalt 2011 geforderten Verbesserungsziele vom Magistrat erreicht werden. Diese Kenntnis der Zahlen ist für eine sachgerechte Beratung des Haushaltes aber notwendig. Daher soll der Magistrat diese Informationen nachreichen.

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Maintal  17.10.2011

Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

 im Rahmen der Diskussionen über die Neugestaltung der Benutzungsgebühren für Kindertagesstätten spielt die Frage der Beitragsstaffel eine besondere Rolle. Dabei geht es sowohl um die Verteilung der Kinder auf die einzelne Stufen der Staffel als auch um die Übernahme von Beiträgen durch staatliche Stellen.

 Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

 In welchem Verhältnis steht der höchste Einkommenswert für das Familieneinkommen von 5.050 € monatlich der aktuellen Beitragsstaffel zum durchschnittlichen Familieneinkommen der Maintaler Familien (hilfsweise der Hessischen Familien) derzeit und zum Zeitpunkt der Einführung der gegenwärtig gültigen Staffel?

  1. Wie viele Kinder sind in die jeweilige Stufe der Beitragsstaffel gegenwärtig eingruppiert und wie viele waren es zum Zeitpunkt der Einführung der aktuell gültigen Beitragsstaffel?
  2. Bei wie vielen Kindern je Staffelstufe übernehmen staatliche Stellen wie z.B. die Sozialhilfeträger ganz oder teilweise die Gebühren für die Kindertagesstätten?
  3. Gibt es signifikante Unterschiede in der durchschnittlichen Betreuungsdauer (stunden pro Tag bzw. Woche) von Kindern in den einzelnen Stufen der Beitragsstaffel?
  4. Wie viele Kinder aus der U3-Betreuung mit einem einheitlichen Beitragssatz wurden in welche Stufe der Beitragsstaffel in 2010 und 2011 übernommen?
  5. Bei wie vielen Kindern in der U3-Betreuung übernehmen derzeit staatliche Stellen die Beiträge?

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07.10.2011

 Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

 In Deutschland werden die Pläne der EU, EURO-Bonds einzuführen, äußerst strittig diskutiert. Unter den Fachleuten herrscht Einigkeit, dass EURO-Bonds unmittelbar nach deren Einführung zu einem deutlichen Anstieg der Zinsen in Deutschland führen werden. Lediglich über das Ausmaß der zu erwartenden Zinssteigerung gibt es unterschiedliche Ansichten. Die niedrigsten Schätzungen liegen bei mindestens 2%-Punkten Zinssteigerung. Es kommen durchaus aber auch wesentlich höhere, 3 bis 5%- Punkte in Betracht. Einzelne Rating-Agenturen haben bereits angekündigt, dass EURO-Bonds eine Herabsetzung der Kreditwürdigkeit Deutschlands zur Folge haben werden.

 Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:

 1.  Um welchen Betrag erhöht sich der jährliche Zinsaufwand für Kredite im Haushalt der Stadt Maintal, wenn sich das Zinsniveau infolge der Einführung von EURO-Bonds um 1%-Punkt erhöht

a)  für kurzfristige Kredite und Kassenkredite mit sofortiger Wirkung?

b)  für sämtliche Kredite auf längere Sicht nach Ablauf der Zinsbindungsfristen?

 2.  Um welchen Betrag erhöht sich der jährliche Zinsaufwand entsprechend für Kredite der städtischen Gesellschaften (z.B. Stadthallen GmbH, Eigenbetrieb Betriebshof)?

 3.  Welche Mehrbelastung könnte auf die Stadt in absoluten Zahlen zukommen, wenn diese Erhöhung auch auf die im Finanzplan vorgesehenen Kreditaufnahmen Auswirkungen hat?

 Mit freundlichen Grüßen

Maintal 18.08.2011

Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

 

Aus der Presse war zu entnehmen, dass der Magistrat sich einer Initiative des Main-Kinzig-Kreises angeschlossen hat, eine Resolution zum Fluglärm in der Region zu unterzeichnen. Im Zusammenhang mit dieser Resolution wurden vom Kreis verschiedene Aktivitäten angekündigt, die auf eine Veränderung der gegenwärtigen Situation abzielen. Dazu gehören Vorstöße in der Fluglärmkommission und auch mögliche Klagen gegen Flugrouten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

1.           Welche Veränderungen bei Flugrouten, Flughöhen oder Flugverfahren wurden in diesem Jahr eingeführt, die eine Auswirkung auf den Flugverkehr über dem Gebiet der Stadt Maintal haben?

2.           Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, dass  diese Veränderungen zu einer signifikanten Veränderung der Fluglärmbelastung im Stadtgebiet führen und wenn ja, wie hoch ist diese Veränderung?

3.           Welche weiteren Veränderungen bei den Flugrouten, Überflughöhen und Flugverfahren erwartet der Magistrat im Zuge der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen noch?

4.           Welche Maßnahmen und Vorschläge hat der Main-Kinzig-Kreis nach Kenntnis des Magistrates bisher als Mitglied der Fluglärmkommission in dieser Kommission vorgetragen und wie wurden diese beschieden?

5.           Ist der Magistrat im Zuge der Unterzeichnung der Resolution auch eine Verpflichtung eingegangen, sich an einem Klageverfahren zu beteiligen?

6.           Wenn ja, worauf zielt diese Klage, mit welchen Kosten muss die Stadt für dieses Verfahren rechnen und welche Erfolgsaussichten rechnet der Magistrat sich zu dieser Klage aus?

Welche weiteren Aktivitäten vom Kreis erwartet der Magistrat in Sachen Fluglärm und welche Erfolgsaussichten misst der diesen bei?

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 Maintal, 12.08.2011

Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

 

Durch den beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie und den damit verbundenen Umstellungen bei der Energieversorgung kommt es zu zahlreichen Veränderungen bei der Energieerzeugung und dem Transport von Energie. Dies hat auch auf die Stadt Maintal Einfluss und kann die Stadtplanung betreffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

1.           Gibt es neben den bisher ausgewiesenen Vorrangflächen für Windkraftanlagen weitere Flächen auf dem Gebiet der Stadt Maintal, die sich für Windkraftanlagen eignen?

2.           Plant der Magistrat, die Möglichkeiten zur Aufstellung von Windkraftanlagen auf weitere Flächen in der Stadt auszudehnen?

3.           Gibt es noch städtische Gebäude, die sich für die Aufstellung von Solaranlagen eignen, die noch nicht mit Solaranlagen ausgestattet sind?

4.           Wann sollen diese Gebäude mit entsprechenden Anlagen ausgerüstet werden?

5.           Gibt es geeignete Flächen in Maintal, auf denen eine Biogasanlage errichtet werden könnte?

6.           Gibt es bereits Planungen, auch von privaten Betreibern, für die Errichtung von Biogasanlagen in Maintal?

7.           Ist damit zu rechnen, dass in Maintal neue oder veränderte Hochspannungsleitungen als Überlandleitungen oder in Erdverkabelung verlegt werden, um den Stromtransport zu ermöglichen?

8.           Welche weiteren Konzepte zur Ausweitung der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien verfolgt der Magistrat für das Stadtgebiet?

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30.05.2011

 Antrag zu TOP 12 der 2. Stadtverordnetenversammlung am 30.05.2011

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

 die FDP-Fraktion beantragt in dem Satzungsentwurf in § 1 die Worte „0,5 Stlp. je Wohnung“ durch die Worte „1,0 Stlp. je Wohnung“ zu ersetzen.

  

Begründung:

 

Nutzer von Einrichtungen des betreuten Wohnens verfügen im Gegensatz zu den Nutzern von Pflegeeinrichtungen in der Regel immer noch über eine ausgeprägte Mobilität, die sich insbesondere auch in der Nutzung von PKWs ausdrückt. Die bisherigen Erfahrungen mit dem demographischen Wandel zeigen, dass diese Mobilität in Zukunft noch weiter steigen wird und zugleich auch immer mehr Senioren die Vorteile des betreuten Wohnens nutzen werden. Es ist daher – auch langfristig gesehen – unzureichend, nur 0,5 Stellplätze je Wohneinheit vorzusehen. Planerisch angemessen ist die Vorhaltung von 1 Stellplatz je Wohneinheit. Dies soll sich in der Stellplatzsatzung auch so wiederfinden.

23.05.2011
Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:

 

Nach Presseberichten hat das Bundeskartellamt gegen Hersteller von Feuerlöschfahrzeugen wegen illegaler Preis- und Quotenabsprachen Geldbußen verhängt. Die Unternehmen sollen ihre Verkaufanteile abgesprochen haben.

 

Wir Fragen den Magistrat:

 

  1. Ist dem Magistrat dieser Vorgang bekannt?
  2. Sind von dem Kartellverfahren Unternehmen betroffen, die auch für die Stadt Maintal Feuerlöschfahrzeuge liefern?
  3. Wenn ja, besteht der Verdacht, dass auch die Stadt Maintal Nachteile von solchen Absprachen erlitten hat?
  4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen, um nicht Opfer von Preisabsprachen bei der Beschaffung von Feuerlöschfahrzeugen und vergleichbarem Großgeräten zu werden?

 

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03.05.2011  Antrag zur Stadtverordnetenversammlung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

  

die FDP-Fraktion beantragt, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzen:

 Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Nachfolgeregelung für den scheidenden Fachbereichsleiter Kultur ein Konzept zur Einführung eines ehrenamtlichen Kulturbeauftragten zu entwickeln und bis zur Beratung über den Haushalt 2012 vorzulegen.

 Der ehrenamtliche Kulturbeauftragte soll unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut werden:

 ·           Kontaktstelle für Kulturschaffende Vereine und Personen

·           Anlaufstelle, Vermittlungsinstanz und Informationsbörse für alle kulturrelevanten Bereiche

·           Öffentlichkeitsarbeit

·           Mitwirkung bei kommunalen Planungsvorhaben - langfristig sollten die kulturellen Veranstaltungen auf die Vereine und engagierten Bürger übertragen werden

·           Unterstützung der Vereine bei der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen in Maintal

 

Vor einem Entscheid über dieses Konzept durch die Stadtverordnetenversammlung ist von einer Nachbesetzung der Fachbereichsleitung abzusehen.

 

Begründung:

 Kultur ist ein sehr wichtiger Standortfaktor. Kulturelle Einrichtungen und ein breit gefächertes Angebot entscheiden nachhaltig über das Image einer Region. Das ist ein bedeutender Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe und Unternehmen. Neue Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und unterstützen so die wirtschaftliche Entwicklung von Maintal. Kultur ist außerdem eine Triebfeder für Innovationen und trägt so zu Wirtschaftswachstum bei.

 Zwar gibt es in Maintal bereits ein vielfältiges kulturelles Angebot, welches von der Bevölkerung aber nur partiell und vorrangig Stadtteil bezogen aufgenommen und gewürdigt wird. Die Wahrnehmung Maintals als langweilige „Schlafstadt" ist ganz wesentlich auf diese Defizit zurückzuführen. Um Maintal ein sichtbares kulturelles Profil in der Region zu geben, ist die Kulturarbeit konzeptionell neu zu entwickeln. Hierbei kann die Einrichtung eines ehrenamtlichen Kulturbeauftragten ein wichtiger Baustein sein, um der Kulturarbeit der Stadt eine neue und effektive Ausrichtung zu geben.

 Wir schlagen vor, den Antrag im HuFiA und federführend im AfSpuK vor zu beraten.

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