Ortsverband Maintal

 

 

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26.05.08 Stadtverkehr Maintal
24.01.06 Straßenanliegerbeitragssatzung
10.10.05 Kreisfreiheit 
28.05.05 Ruhestörungen in der Bahnhofstraße 
25.04.05 Kosten der Stadt bei  Einführung der Doppik in der Haushaltsführung 
25.04.05 Zielvereinbarung mit der Stadt Hanau
20.03.05 Pensions- und sonstigen Personalkostenrückstellungen
20.03.05 Erhöhung der Kreisumlage
20.03.05 Schulbussituation 
20.03.05 Lager von Wohnwagen und Containern im Bereich "An der Bleiche"

 

26.05.2008

Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2008

Sehr geehrter Herr Fritz,
die GRÜNE-Fraktion und die FDP-Fraktion bitten darum, den nachfolgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt __ in die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Stadtverkehr Maintal wird an die veränderten Bedingungen, die sich durch den Wegfall der Zuschüsse für die Linie 22 ergeben, angepasst. Dabei wird ein vollwertiges Verkehrsangebot zum Oberzentrum Hanau aufrecht erhalten.
Den in der Anlage beigefügten Fahrplänen zum Fahrplanwechsel 2008 wird im Grundsatz zugestimmt, die Schulverkehrszeiten sind exemplarisch und an die tatsächlichen Bedürfnisse anzupassen.

Rechtzeitig zum Fahrplanwechsel 2009 werden die Fahrgäste über die Veränderungen umfassend informiert. Dem Verkehrsausschuss ist bis zum 20.08.2008 ein entsprechendes Konzept vorzulegen

Begründung

Durch den Wegfall der Bezuschussung der Linie 22 sind Veränderungen im Fahrplan der SVM nötig, um die fehlenden Mittel zu kompensieren. Mit den beiliegenden Fahrplänen ist dies bei fast gleichbleibenden Angebot möglich.

MONTAG - FREITAG
Die Linien 22 und 23 werden gestrichen, an ihre Stelle treten die Linien 28 und 29.

Die Linie 28 verkehrt auf dem Linienweg, auf dem sie auch bisher verkehrte. Sie fährt an Wochentagen alle 30 min auf dem gesamten Linienweg. Die Fahrzeiten zwischen den Haltestellen entsprechen den heute werktags auf der Linie 22 bzw. 23 gefahrenen. In Maintal Ost wird ein Richtungsanschluss von Hanau nach Hochstadt bzw. umgekehrt ausgebildet. Die Linie 28 bildet zukünftig das Rückgrat des Stadtverkehr Maintals. In ihrem Einzugsbereich wohnen rund 30.000 Maintaler und Maintalerinnen. Sie bindet Maintal an die Frankfurter U-Bahn sowie an das Oberzentrum Hanau an. Weiterhin hat sie wichtige innerstädtische Verkehrsaufgaben. Durch den Einsatz der Linie 28 wird eine vollwertige Anbindung Dörnigheims an das Oberzentrum Hanau aufrecht erhalten. Die Linie 945 allein hat weder eine ausreichende Kapazität noch ergibt sich allein durch sie eine Fahrtenhäufigkeit. Die Linie 945 erschließt nur geringe Teile Dörnigheims und der im Ursprungsantrag vorgesehene Umstieg an der Honeywellstraße ist aufgrund der Ausstattung der Haltestelle und dem notwendigen Überqueren der Landesstraße 3268 unbequem.

Die Linie 29 verkehrt zukünftig an Wochentagen im 30 min Takt. Am Bahnhof wird ein Richtungsanschluss nach Hanau ausgebildet. Das Gewerbegebiet Ost wird nicht mehr bedient. Weiterhin dient die Linie als Zubringer zum Bahnhof Maintal Ost und der Feinerschließung Dörnigheims.
Die Fahrten ins das Gewerbegebiet Ost sind zeit- und kilometeraufwändig. Die zusätzliche Erschließung durch die Haltestelle "Gewerbegebiet Ost" ist hingegen gering. Fahrgäste nutzen zukünftig die Linie 28 oder 945 bis "Honeywellstraße" die in nächster Nähe liegt oder die Linie 27. Im Schülerverkehr fährt eine einzelne Fahrt der Linie 29 bis zur Otto-Hahn-Schule.

Die Linie 24 dient weiterhin Vorrangig dem Verkehr von Niederdorfelden zum Schulzentrum. In den morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunden fahren die Busse bis zur U-Bahnstation Enkheim. Dabei wird die Goethestraße jeweils in Lastrichtung bedient. Die Busse fahren morgens ca. 3 min vor den Fahrten der Linie 28 und nachmittags 7-8 min zu Linie 25 bzw. 28 versetzt.
Die Maßnahme behebt Kapazitätsengpässe in den genannten Zeiten, die heute zu überfüllten Bussen zwischen Bischofsheim und Enkheim führen. Die Verlängerung der Fahrten schafft somit eine deutliche Entlastung für die Bischofsheimer Pendler. Der Fahrzeugeinsatz bleibt im Vergleich zu heute konstant.

Die Linie 25 bleibt in ihrer Struktur erhalten. Die Abfahrtszeiten werden so angepasst, dass mit der Linie 28 ein 15 min Takt entsteht. In der Goethestraße wird die Bedienungsrichtung der der Linie 28 angepasst. Für die Nutzenden in der Goethestraße ergibt sich damit eine einheitliche Abfahrtshaltestelle an allen Wochentagen und zu allen Tageszeiten.
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Die Linie 26 verkehrt an Schultagen von Hochstadt nach Hanau auf schnellstem Weg. Ihr Fahrplan wird in besondern Maßen an den Bedürfnissen des Schülerverkehrs ausgerichtet. Daneben steht sie Berufs- und Einkaufsverkehr zur Verfügung. Es werden morgens und nachmittags mehrere Fahrten angeboten. Die Linie wird in erster Linie auf den Schülerverkehrs ausgerichtet, ansonsten verkehrt sie unmittelbar vor der Linie 28.
Schon heute existiert in den Morgenstunden ein umfassender Verstärkerverkehr auf der Linie 22, dieser wird nun in eine eigene Linie umgewandelt. Die Fahrten nachmittags stellen ein zusätzliches Angebot im Vergleich zu heute da. Im Vergleich zur Ursprungsvorlage die eine Verlängerung der Linie 30 vorsieht, ergeben sich erhebliche Einsparungen. In der Nebenverkehrszeit ist Hochstadt mit den Linien 28 und 29 gut angebunden, ein Umstieg in Maintal Ost ist zu diesen Zeiten allerdings zukünftig erforderlich.

Die Linie 27 wird in ihrem Umfang und ihrer Konzeption als Anrufsammeltaxi aufrecht erhalten. Die jahreszeitliche Angebotsdifferenzierung wird aufgehoben. Werktags und samstags sind nunmehr auch Fahrten zu bzw. von den neu einzurichtenden Haltestellen "Wihlhem-Röntgen-Str." sowie "Carl-Zeiss-Str./Realsmarkt" sowie zum "Gewerbegebiet Ost" möglich. Außerdem werden Haltestellen am Kleeblatt in Dörnigheim sowie am DRK Seniorenzentrum in der August-Bebel-Str. eingerichtet.
Schon heute existieren Erschließungslücken im Gewerbegebiet Ost. Die Linie 27 führt auf ihrem Weg zum Neuen Friedhof zwar durch die betroffenen Gebiete, allerdings sind keine Fahrten dorthin bzw. von dort aus möglich. Mit einer steigenden Nutzung ist zu rechnen.


Samstag
An Samstagen verkehren die wie auch im Fahrplanjahr 2008 die Linien 25, 28 und 29. Die Fahrzeiten werden erneut im Minutenbereich angepasst. In den Kernzeiten werden die in Maintal-Ost endenden Fahrten nach Hanau durchgebunden, sodass sich ein 30 min Takt bis Hanau ergibt. Dazu ist in ein zusätzlicher Bus erforderlich. Bisher notwendige Leerfahrten entfallen dagegen. Die Linie 29 verkehrt nicht mehr in das Gewerbegebiet Ost. Dadurch werden Ablösefahrten überflüssig.
Die Linie 25 fährt weiterhin einen verkürzten Linienweg, die Linie 27 fährt wie werktags und die Linien 24 und 26 verkehren weiterhin nicht.

Sonntag
An Sonntagen wird zwischen Enkheim und Maintal Ost auf der 28 ein 30 min Takt eingerichtet, der stündlich nach Hanau und stündlich als Linie 29 nach Wachenbuchen fortgeführt wird. Der Linienabschnitt der Linie 29 zwischen Maintal Ost und Waldsiedlung entfällt. Es werden für die Linie 28 und 29 zusammen 3 Busse zuzüglich Ablösefahrten benötigt. Auf der Linie 27 ist an Sonntagen zukünftig auch eine Innerortsbedienung innerhalb Dörnigheims möglich.

Abend- und Nachtverkehr
Es besteht weiterhin an allen Tagen bis zur letzten U-Bahn Anschluss nach Maintal. Der Verkehr der Linie N-64 wird beibehalten. Es gilt die detaillierte Begründung die vom Antragsteller bereits in den Jahren 2007, 2006, 2005 und 2004 mündlich zu gleichlautenden Kürzungsanträgen gegeben wurde.

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Maintal, 24.01.06

Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung an den Magistrat:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2005 unter Drucksachen-Nr. 1.565/06/2005 beschlossen, gegen den Bescheid der Kommunal- und der Finanzaufsicht vom 20.05.2005 betreffend der mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2005 verbundenen Auflagen keinen Widerspruch zu erheben. Eine der damit bestandskräftig gewordenen Auflagen lautet, spätestens zum 01.01.2007 eine Straßenanliegerbeitragssatzung einzuführen.

Wir fragen den Magistrat:

1. Glaubt der Magistrat, dieser rechtlich verbindlichen Auflage nachkommen zu müssen oder sieht er andere "Auswege" - wenn ja, welche ?

2. Welche Schritte zur Umsetzung dieser Auflage hat der Magistrat bisher eingeleitet ?

3. Wie stellt sich der Magistrat die inhaltliche Gestaltung der Strassenanliegerbeitragssatzung vor ?
a) Welche bereits umgesetzten, beschlossenen oder absehbaren Strassenbauprojekte
werden voraussichtlich von der Satzung betroffen sein und welche Investitionen
stehen damit zur Umlage auf die Bürger in Rede ?
b) Welche Erlöse erwartet der Magistrat durch diese Satzung und welche Kosten zur Durchsetzung der Satzung stehen dem gegenüber ?

4. Wann wird der Magistrat diese Satzung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen?

5. Welche Auswirkungen sieht der Magistrat auf künftige Genehmigungsentscheidungen der Kommunalaufsicht, wenn diese Auflage nicht oder nicht zeitgerecht umgesetzt wird?

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10.10.2005

Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung an den Magistrat:

In den letzten Wochen hat die Diskussion über die Kreisfreiheit der Stadt Hanau an Dynamik zugenommen. Sowohl in der Hanauer Stadtverordnetenversammlung als auch im Kreistag wurden Anträge zu dieser Frage eingebracht. Eine Veränderung des Status-Quo bei der Stadt Hanau hätte sicherlich auch Auswirkungen auf die Stadt Maintal.

Wir fragen den Magistrat daher:

1) Hat der Maintaler Magistrat mit dem Magistrat der Stadt Hanau und dem Kreisausschuss Gespräche über die angestrebte Veränderung des Status der Stadt Hanau geführt?
2) Gibt es Hinweise, dass von Seiten des Landes Hessen der Status der Sonderstatusstädte, wie z.B. Hanau, aufgehoben werden soll und damit schon von daher eine Veränderung der Beziehungen zwischen Hanau, dem Kreis und Maintal eintreten würde?
3) Trifft es zu, dass falls der Sonderstatus Hanaus abgeschafft wird, die Stadt Hanau entweder kreisfrei oder in den Status einer Kreisgemeinde, wie z.B. Maintal, herabgestuft würde?
4) Gibt es eine vergleichsweise große Stadt wie Hanau, die den Status einer einfachen Kreisgemeinde hat?
5) Gibt es kleinere Städte als Hanau, die kreisfrei sind?
6) Gibt es Bestrebungen seitens Hanaus oder auch seitens des Maintaler Magistrats, durch die Eingliederung Maintals oder anderer Kommunen, die an Hanau grenzen, die Einwohnerzahl Hanaus über den Wert von 100.000 Einwohnern zu heben, der unmittelbar eine Kreisfreiheit ermöglicht?
7) Sieht der Magistrat die Kreisfreiheit Hanaus als einen ersten Schritt, um auch die Bürger Maintals - über welchen Weg auch immer - auf Dauer aus dem Kreis in andere kommunale Strukturen herauszuführen?
8) Welche Leistungen müsste im Falle der Herabstufung der Stadt Hanau zu einer normalen kreisangehörigen Stadt der Main-Kinzig-Kreis erbringen, die zurzeit von der Stadt Hanau erbracht werden?
9) Mit welchen Kosten müsste die Stadt Maintal in der Folge rechnen?
10) Wie würde sich die Kreisumlage für die Stadt Hanau im Falle einer Herabstufung verändern und hätte dies Auswirkungen auf Maintal?
11) Trifft es zu, dass Verwaltungsaufgaben der Stadt Hanau vom Kreis übernommen würden, wenn diese den Sonderstatus verliert?
12) Wie würde sich dies aus die Bürger Maintals auswirken?
13) Welche weiteren organisatorischen Veränderungen würde eine Herabstufung Hanaus für die Stadt Hanau mit sich bringen, die auch Auswirkungen auf die Bürger Maintals hätten?
14) Welche der Leistungen, die bisher der Kreis übernimmt, müsste die Stadt Hanau im Falle der Kreisfreiheit übernehmen?
15) Mit welchen finanziellen Entlastungen aufgrund reduzierter Kreisumlagen könnte die Stadt Maintal in diesem Fall rechnen?
16) Welche Leistungen, die für Maintaler Bürger derzeit in Hanau erbracht werden, würden im Falle der Kreisfreiheit dort nicht mehr erbracht?
17) Wo würden diese Leistungen dann für die Maintaler Bürger erbracht?
18) Wenn Hanau kreisfrei würde, wäre dann die kommunale Zusammenarbeit in der bisher vom Magistrat geplanten Form noch möglich?
19) Welche Projekte müssten angepasst werden?
20) Würde der Magistrat im Falle einer Kreisfreiheit die geplante Kooperation fortsetzen oder eher die Kooperation mit anderen Kommunen suchen?
21) Welche bestehenden Kooperationen und Zusammenarbeiten von Maintal mit Hanau (z.B. Abwasserentsorgung) wären von einer Kreisfreiheit der Stadt Hanau betroffen und in welcher Form?
22) Welche Veränderungen würden sich für Maintaler Schüler ergeben, die in Hanau zur Schule gehen wollen, wenn Hanau Kreisfrei wäre?
23) Müsste damit gerechnet werden, dass künftig keine Maintaler Schüler mehr auf Hanauer Schulen gehen dürften?
24) Betreffen diese Veränderungen auch Berufsschüler?
25) Hätte eine Kreisfreiheit Hanaus auch Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Maintal, insbesondere auf die Zugänglichkeit der Hanauer Krankenhäuser für die Maintaler Bürger?
26) Würde im Falle einer Kreisfreiheit Hanaus der Maintaler Magistrat Ansprüche auf den Titel der Kreisstadt erheben, da Maintal dann die größte Stadt im Kreis wäre?

Mit freundlichen Grüßen

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28.05.05

Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung an den Magistrat:

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über Ruhestörungen in der Bahnhofstraße im Bereich des Klingsee-Geländes. Vor allem durch "Autorennen" kommt es in der Nacht zu erhöhtem Lärm, aber auch die Nutzung der Außenbereiche von Gaststätten nach 22:00 Uhr sorgt für Unmut. Weiterhin ist von vermehrten Autoaufbrüchen im Wohngebiet am Klingsee die Rede.

Wir fragen den Magistrat daher:

1. Sind dem Magistrat Ruhestörungen bekannt und liegen entsprechende Beschwerden der Anwohner des Klingsee-Geländes der Stadt vor?
2. Haben die Gaststätten im Bereich der Bahnhofstraße beim Klinggelände Konzessionen, um nach 22:00 Uhr noch im Freien Gäste zu bewirten?
3. Welche Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen oder wird er ergreifen, um diese Ruhestörungen zu unterbinden?
4. Plant der Magistrat verstärkte Verkehrskontrollen in dem betroffenen Straßenbereich, insbesondere Geschwindigkeitskontrollen zur Durchsetzung der tempo 30 Zone, um die "Autorennen" zu unterbinden?
5. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Diebstahlkriminalität zu bekämpfen?
6. In welcher form arbeitet die Stadt mit der Polizei zusammen, um hier für die Bürger Abhilfe zu schaffen?

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Maintal, 20.03.05

Antrag zur Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung am 25.04.2005

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

zur Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2005 stellt die FDP-Fraktion nachfolgenden Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten der Stadt durch die Einführung der Doppik in der Haushaltsführung entstehen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, wie diese Kosten dem Land in Rechnung gestellt werden können. Bei vorliegen einer Anspruchsmöglichkeit sollen die Kosten beim Land in geltend gemacht werden. Hierüber ist ebenfalls der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

Begründung:

Die Einführung der Doppik ist sicherlich eine hilfreiche Methode zur Herstellung von mehr Haushaltsklarheit. Die Einführung dieser Rechnungsmethode basiert auf einem Landesgesetz. Dieses Gesetz fällt klassischer Weise unter das jüngst in der Verfassung verankerte Konexitätsprinzip. Danach darf das Land nur Gesetze zu Lasten der Kommunen erlassen, wenn es gleichzeitig die Finanzierung sicherstellt. Die Einführung der Doppik verursacht aufgrund der grundlegenden Veränderung der Haushaltsführung mit Sicherheit Kosten. Diese sind daher vom Land zu tragen. Es ist aber bisher nicht zu erkennen, dass das Land hierzu eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat oder die Stadt vorhat, diese Kosten weiterzureichen. Daher besteht ein Handlungsbedarf zur Entlastung des städtischen Haushalts.

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Änderungsantrag zu TOP 6 der 31. StVV am 25.04.05

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP - Fraktion bittet den nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP 6 aufzunehmen:

Die StVV der Stadt Maintal möge beschließen:

Die Zielvereinbarung mit der Stadt Hanau ist neu zu verhandeln.
Verhandlungsprämisse bleibt, das grundsätzlich eine Zusammenarbeit beider Kommunen zum Wohl der Bürger und zu einer effizienteren und kostengünstigeren Organisation der Verwaltung begrüsst wird. Die gemeinsame Erledigung vom Kreis übernommener lokaler Aufgaben darf dabei aber keine Priorität geniessen und nicht im Vordergrund der Zusammenarbeit stehen.

Begründung:

Erfolgt mündlich

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Maintal, 20.03.05

Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung an den Magistrat:

im Rahmen der Einführung der Doppik in der Haushaltsführung wird für den städtischen Haushalt auch eine Eröffnungsbilanz erstellt. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ein umfassendes Bild der städtischen Vermögenslage zu bekommen. Die Pensions- und sonstigen Personalkostenrückstellungen für städtische Bedienstete mit aufzunehmen.

Wir fragen den Magistrat daher:

1. Wird der Magistrat für Pensionen und sonstige Personalkosten Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz für den ersten Haushalt nach der Doppik-Methode aufnehmen?
2. Wenn ja, in welcher Höhe werden sich diese Rückstellungen belaufen?
3. Wären damit alle erforderlichen Rückstellungen im Sinne einer transparenten Vermögensdarstellung abgebildet?
4. Wenn nein, warum werden diese nicht aufgenommen?
5. Wie hoch wären die Beträge, die einzustellen wären, um eine transparente Vermögensdarstellung zu ermöglichen?

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Maintal, 20.03.05

Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung an den Magistrat:

Der Kreistag hat beschlossen, die Kreisumlage um 3 Punkte zu erhöhen. Dadurch wird der Haushalt um 750.000 € belastet. Dies ist nahezu der Betrag, den die Stadtverordneten in den Haushaltsberatungen 2005 eingespart hatten. Damit hat der Kreis die Bemühungen des Maintaler Parlamentes mit einem Federstrich zunichte gemacht.

Wir fragen den Magistrat daher:

1. Ist dem Magistrat bekannt, dass andere Kommunen im Kreis gerichtlich gegen diese Erhöhung der Kreisumlage vorgehen wollen?
2. Welche Chancen räumt der Magistrat dem Bestreben dieser Kommunen ein?
3. Wird sich der Magistrat den Bestrebungen dieser Kommunen anschließen?
4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, dass künftig diese unheilvolle Verknüpfung der Kreis- und Stadtfinanzen durchbrochen wird?
5. Wird sich der Magistrat darum bemühen diese Entkopplung voranzutreiben und wie will er dies machen?

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Maintal, 20.03.05

Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung an den Magistrat:

Die Schulbussituation in Maintal bietet immer wieder Stoff für Diskussionen bei den Eltern und in der Presse. Zuletzt war der Unfall eines Busses mit einem Kind in Bischofsheim ein aufsehen erregender Höhepunkt dieser Diskussion.

Wir fragen den Magistrat daher:

1. Wurden die Ursachen des Unfalls mittlerweile aufgeklärt?
2. Treffen die in der Presse hin und wieder erhobenen Vorwürfe über das wenig kundenfreundliche Verhalten einzelner Busfahrer zu?
3. In wie weit trägt das Verhalten der Kinder und der Busfahrer zu der schwierigen Situation bei den regulären Bussen und Schulbussen bei?
4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um einen solchen Unfall künftig nach menschlichem Ermessen zu vermeiden?
5. Welche weiteren Maßnahmen planen die Stadt bzw. die Busbetreiber, um zu einer Verbesserung der Situationen bei den Bussen beizutragen?

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Maintal, 09.04.05

Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §10 der Geschäftsordnung an den Magistrat:

Im Bereich "An der Bleiche" in Hochstadt hat sich ein Lager von Wohnwagen und Containern gebildet.

Wir fragen den Magistrat daher:

1. Um was für ein Lager handelt es sich und wer sind die dort sich aufhaltenden Personen?
2. Befindet sich dieses Lager auf städtischem oder privatem Gelände?
3. Sind für die Errichtung dieses Lagers Genehmigungen seitens der Stadt oder des Kreises erteilt worden?
4. Auf welcher Grundlage basieren diese Genehmigungen?
5. Ist dieses Lager auf befristete Zeit eingerichtet und bis wann wird es wieder geräumt sein?
6. Entstehen durch das Lager der Stadt Kosten (z.B. durch die Müllbeseitigung) und werden diese Kosten erstattet?

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