Ortsverband Maintal

 

 

Anträge 2003

 

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Anfrage nach §10 HGO an den Magistrat

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,

hiermit stelle ich nach §10 HGO folgende Anfrage an den Magistrat:

Ein großer Teil des städtischen Haushaltes ist durch vertragliche Regelungen über längere Zeiträume festgeschrieben, wodurch die Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung beschränkt werden.

Ich frage den Magistrat daher:
1. Welche Verträge über freiwillige Leistungen an Dritte ist die Stadt Maintal eingegangen?
2. Welchem Zweck dienen diese einzelnen Verträge?
3. Über welches jährliches Volumen laufen diese einzelnen Verträge?
4. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Verträge pro Jahr?
5. Welche Restlaufzeit haben diese einzelnen Verträge?
6. Welche Möglichkeiten der Kündigung haben diese einzelnen Verträge?

Ich bitte darum, die Antwort in tabellarischer Form darzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

 

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  Anfrage nach §10 HGO an den Magistrat

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,

hiermit stelle ich nach §10 HGO folgende Anfrage an den Magistrat:

Der Magistrat hat mit der Raiffeisenbank Langenselbold in Hochstadt einen Mietvertrag über die dortigen Büroräume abgeschlossen. Im Zuge des Umzugs in diese Räume sind umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgenommen worden.

Ich frage den Magistrat daher:
1. Wie hoch ist die jährliche Mietbelastung für diese Büroräume und an welcher Stelle sind diese im Haushalt 2003 abgebildet?
2. In welcher Höhe sind Kosten für Umbau- und Infrastrukturerschließungsmaßnahmen angefallen und an welcher Stelle sind diese im Haushalt 2003 abgebildet?
3. Welche Leistungen hat der Betriebshof im Rahmen des Umbaus erbracht? Wie hoch sind die entsprechenden Kosten gewesen und wo wurden diese im Haushalt 2003 abgebildet?
4. Wurden im Zuge des Umbaus auch Anpassungen bei den Räumlichkeiten vorgenommen, die von der Raiffeisenbank weiterhin genutzt werden und wer trägt die Kosten für diese Umbaumaßnahmen?

Mit freundlichen Grüßen

 

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  Anfrage nach §10 HGO an den Magistrat

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,

hiermit stelle ich nach §10 HGO folgende Anfrage an den Magistrat:

Der Magistrat erhält zahlreiche Prüfaufträge, Aufträge zur Erstellung von Konzepten und Realisierung von Maßnahmen durch die Stadtverordnetenversammlung. Teilweise sind diese Aufträge Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Haushaltes. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Magistrat nicht immer im Bilde ist, welche Aufträge er hat und wann und wie er diese abzuarbeiten gedenkt.

Ich frage den Magistrat daher:
1. Welche Prüf- und Handlungsaufträge aus dem Haushalt 2003 hat der Magistrat abgearbeitet?
2. Welche Prüf- und Handlungsaufträge aus dem Haushalt 2003 hat der Magistrat noch nicht abgearbeitet?
3. Welche weiteren Prüf- und Handlungsaufträge, die nicht im Haushalt 2003 niedergelegt sind, sind noch nicht abgearbeitet?
4. Wann und in welchen Intervallen wird der Magistrat künftig der Stadtverordnetenversammlung im Sinne einer Beschlusskontrolle über die Ausführung erteilter Aufträge berichten?

Mit freundlichen Grüßen


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  Anfrage nach §10 HGO an den Magistrat

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,

hiermit stelle ich nach §10 HGO folgende Anfrage an den Magistrat:

Der Magistrat beabsichtigt eine Erhöhung der Grundsteuer im Rahmen des Haushaltes 2004.

Ich frage den Magistrat daher:
1. Welche Mehrbelastung des Haushaltes ergibt sich durch die Erhöhung der Grundsteuer?
2. Ist diese Mehrbelastung in dem vom Magistrat festgestellten Haushaltsentwurf und den hierzu verabschiedeten geänderten Planansätzen bereits enthalten?

Ich bitte darum, die Antwort in tabellarischer Form darzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

 

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Änderungsantrag Nr. 2 zum Haushaltsentwurf 2004

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,

 

die FDP-Fraktion beantragt hiermit folgende Änderungen des Entwurfes für den Haushalt 2004 der Stadt Maintal:

 

Teilantrag Nr. 1

Stellenplan

Der Stellenplan für den Unterabschnitt 46400 wird um 4 Stellen VIb/Vc gekürzt (neuer Ansatz: 82,57 Stellen) Die 4 geplanten Stellen werden zeitlich befristet besetzt.

 

Unterabschnitt 46422, Seite III.22

Leistungsbeschreibung:

 

Die Leistungsbeschreibung wird ergänzt um folgenden Text beim Absatz „Haushaltsansatz“:

„Der zusätzliche Personalaufwand wird über zeitlich befristete Stellen abgewickelt “

 

Teilantrag Nr. 2

Stellenplan

Im Stellenplan für den Unterabschnitt 46400 werden die 25,96 Stellen nach HLT 3 mit einem KW-Vermerk belegt.

 

Unterabschnitt 46450, Seite III.82

Leistungsbeschreibung:

 

Die Leistungsbeschreibung wird ergänzt um folgenden Text:

„Es wird ein Konzept erarbeitet, nach dem die Reinigung der Kindertagesstätten und der Küchendienst schrittweise an private Dienstleister abgegeben werden. Hierbei ist auch die Möglichkeit eines Betriebsübergangs des bestehenden Personals mit zu prüfen. Die bestehenden Stellen werden mit dem Ausscheiden der Mitarbeiter gestrichen. “

 

Teilantrag Nr. 3

Stellenplan

Im Stellenplan UA 00100 ist eine Vb/A9 Stelle zu streichen.

 

Teilantrag Nr. 4

Stellenplan:

Im Stellenplan sind für alle Budgets nachrichtlich die Anzahl der befristeten Stellen auszuweisen.

 

Teilantrag Nr. 5

Stellenplan:

Im ganzen Stellenplan sind 10 zusätzlich kw-Vermerke anzubringen. Der Magistrat hat diese Stellen einzeln auf Basis der Stellenbeschreibungen zu benennen.

 

Teilantrag Nr. 6

Stellenplan:

Im UA 88100 Kommunale Liegenschaften ist eine Ib/A14 Stelle mit einem kw-Vermerk zu versehen.

 

Teilantrag Nr. 7

Unterabschnitt 02000, Seite I.16:

Leistungsbeschreibung

In die Leistungsbeschreibung wird folgender Text aufgenommen:

„Der Magistrat wird beauftragt, bis 30.06.2004 zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, ob es sinnvoll erscheint, den Bereich Reinigung und Hausmeistertätigkeiten bei den städtischen Liegenschaften zusammenzufassen und mit einer eigenen Haushaltsstelle zu versehen, die dann analog den Betriebshofskosten den einzelnen Unterabschnitten in Rechnung gestellt wird.“

 

Teilantrag Nr. 8

Unterabschnitt 03000, Seite I.24:

Leistungsbeschreibung

In die Leistungsbeschreibung wird folgender Text aufgenommen:

„Der Stadtverordnetenversammlung ist vor der Sommerpause 2004 ein Konzept zur Errichtung einer internen Revision vorzulegen. Diese Revision im Fachbereich Finanzcontrolling hat das Ziel, finanziell wirksame Prozesse unter Effizienzgesichtspunkten zu entwickeln, zu beschreiben und deren Einhaltung zu kontrollieren, sowie die finanzielle und inhaltliche Abwicklung der Beschlüsse der städtischen Gremien zu verfolgen.“

 

Teilantrag Nr. 9

Unterabschnitt 03000, Seite I.24:

Leistungsbeschreibung

In die Leistungsbeschreibung wird folgender Text aufgenommen:

„Der Stadtverordnetenversammlung ist vor der Sommerpause 2004 ein Konzept zur Schaffung einer Betriebsholding vorzulegen, in der der Betriebshof, sämtliche städtischen Liegenschaften, die Stadthallen GmbH, das Schwimmbad, der Maintaler Busverkehr und der städtische Anteil der MWG, sowie weitere geeignete städtische Einrichtungen zusammengefasst und unter einem Dach betrieben werden.

Die wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die möglichen Kostenreduktionen für den städtischen Haushalt sind darzustellen. “

 

Teilantrag Nr. 10

Unterabschnitt 03000, Seite I.24:

Leistungsbeschreibung

Aus der Leistungsbeschreibung für den Haushalt 2003 wird nachfolgender Text an die Leistungsbeschreibung angefügt:

„Der Fachbereich Finanzen, Beteiligungen und Steuern legt in Abstimmung mit dem Budgetverantwortlichen im Rahmen der Quartalsberichterstattung für jeden Unterabschnitt neben dem aktuellen Ergebnis auch eine Hochrechnung des Jahresergebnisses für die Einnahmen, die Ausgaben und das Unterabschnittsergebnis vor.“

 

Teilantrag Nr. 11

Haushaltsstelle 13000.93510:

Die Verpflichtungsermächtigung über 200.000 € wird gestrichen.

 

Teilantrag Nr. 12

Unterabschnitt 30000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

30000

.61100

20.000

18.000

-2.000

30000

.61300

10.000

9.000

-1.000

30000

.61310

6.000

5.400

-600

30000

.61320

2.500

2.000

-500

30000

.70400

20.000

18.000

-2.000

30000

.70410

10.000

9.000

-1.000

30000

.70420

14.500

13.000

-1.500

30000

.70430

8.000

7.000

-1.000

30000

.70440

3.000

2.500

-500

 

Teilantrag Nr. 13

Unterabschnitt 45100:

Leistungsbeschreibung, Seite III.12

In die Leistungsbeschreibung wird folgender Text aufgenommen:

„Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Stadtbüchereien bis spätesten 30.06.2004 vorzulegen.

Das Konzept soll unter anderem beinhalten: Verbesserung der Vernetzung, Gestaltung der Öffnungszeiten, Auswahl der Bücher, Anzahl der Exemplare in Maintal, etc. Dabei ist die Möglichkeit der Einrichtung einer Zentralbibliothek für ganz Maintal vorrangig zu prüfen.“

 

Teilantrag Nr. 14

Unterabschnitt 45100:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

45100

.61130

25.000

20.000

-5.000

 

 

Teilantrag Nr. 15

Unterabschnitt 46500:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

46500

.70420

90.000

80.000

-10.000

 

Teilantrag Nr. 16

Unterabschnitt 46450:

Leistungsbeschreibung, Seite III.82

In die Leistungsbeschreibung wird folgender Text aufgenommen:

„Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, dass die Möglichkeiten zur mittelfristigen Privatisierung von Kindertagesstätten aufzeigt.

Das Konzept soll unter anderem beinhalten: Den Bedarf an Kindertagesstättenplätzen für die kommenden 10 Jahre, der sich daraus ergebende Bedarf an Gruppen und Kindertagesstätten und die Möglichkeiten, einzelne oder alle diese Kindertagesstätten in eine private Trägerschaft zu überführen. Ebenso sind die sich daraus ergebenden Folgen für den Personalbestand der Stadt und die wirtschaftlichen Folgen für den städtischen Haushalt darzustellen.“

 

Teilantrag Nr. 17

Unterabschnitt 55000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

55000

.70400

50.000

40.000

-20.000

 

Teilantrag Nr. 18

Unterabschnitt 58000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

58000

.51000

780.000

700.000

-80.000

Der Haushaltsansatz beim Eigenbetrieb Betriebshof ist entsprechend anzupassen, ohne dass es zu einer Ausweitung des Defizits kommt.

 

Teilantrag Nr. 19

Unterabschnitt 61000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

61000

.94100

62.000

50.000

-12.000

61000

.94120

90.000

50.000

-40.000

Für die Haushaltsstelle 61000.94120 wird zudem eine Verpflichtungsermächtigung von
40.000 € eingesetzt.

Die erwirtschafteten 52.000 € werden dem Verwaltungshaushalt zugeführt.

 

 

Teilantrag Nr. 20

Unterabschnitt 61510:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

61510

.95040

100.000

50.000

-50.000

61510

.95070

90.000

40.000

-50.000

61510

.95080

100.000

50.000

-50.000

61510

.98700

20.000

10.000

-10.000

Für die Haushaltsstelle 61000.95040 wird zudem eine Verpflichtungsermächtigung von
150.000 € eingesetzt.

Für die Haushaltsstelle 61000.95070 wird zudem eine Verpflichtungsermächtigung von
110.000 € eingesetzt.

Für die Haushaltsstelle 61000.95080 wird zudem eine Verpflichtungsermächtigung von
50.000 € eingesetzt.

Die erwirtschafteten 160.000 € werden dem Verwaltungshaushalt zugeführt.

 

Teilantrag Nr. 21

Unterabschnitt 63000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

63000

.95120

51.000

0

-51.000

Für die Haushaltsstelle 63000.95120 wird zudem die Verpflichtungsermächtigung über 850.000 € gestrichen.

Die erwirtschafteten 51.000 € werden dem Verwaltungshaushalt zugeführt.

 

Teilantrag 22

Eigenbetrieb Betriebshof, Seite V.83:

Leistungsbeschreibung:

 

Die Leistungsbeschreibung zum Wirtschaftsplan „Betriebshof“ wird auf Seite V.83 wie folgt ergänzt:

„Der Betriebshof entwickelt ein Konzept, mit dem ab 2005 die Stellenanzahl um mindestens 10 Stellen reduziert werden kann. Dabei ist möglichst auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Dieses Konzept ist von den zuständigen Gremien zu verabschieden.

Darüber hinaus legt der Eigenbetrieb Betriebshof ein Konzept, wie mittelfristig die Leistungen des Betriebshofes vollständig privatisiert werden können und welche Auswirkungen dies auf den städtischen Haushalt hat.“

 

Stellenplan:

 

Im Stellenplan des Betriebshofs werden 10 KW-Stellen ausgewiesen. Der Magistrat hat diese Stellen einzeln auf Basis der Stellenbeschreibungen zu benennen.

 

Teilantrag 23

Unterabschnitt 82100:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

82100

.71500

313.500

401.000

+87.500

Der Nachtbus bleibt in seiner gegenwärtigen Konzeption erhalten. Das Sonderbudget wird entsprechend angepasst.

 

Teilantrag Nr. 24

Haushaltsstelle 91100.37700 und 88000.94010:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

91100

.37700

0

1.000.000

1.000.000

88000

.94010

0

1.000.000

1.000.000

Für die Haushaltsstelle 88000.94010 wird zudem eine Verpflichtungsermächtigung von 1.000.000 € eingesetzt.

Die Haushaltsstelle wir mit einem Sperrvermerk versehen, der vom HuFiA aufgehoben werden kann.

 

Leistungsbeschreibung, Seite VI.6:

 

Die Leistungsbeschreibung zum Rathaus Bischofsheim aus dem Haushalt 2003 wird in den Haushalt 2004 übernommen:

 

„Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den HuFiA nach Vorlage der Kostenkalkulation, der Raumkonzeption und den entsprechenden Vorverträgen mit geeigneten Investoren. Der Magistrat wird beauftragt, den Ausschüssen bis 30.06.2004 einen Plan der Reihenfolge der durchzuführenden Tätigkeiten vorzulegen. Es ist ebenfalls zu prüfen, welche Arbeiten davon an den Eigenbetrieb Betriebshof vergeben werden können.“

 

Haushaltsstelle 88100.34010:

 

Die Haushaltsstelle wird umbenannt in „Verkauf Verwaltungsgebäude Neckarstraße“

 

 

 

 

Teilantrag Nr. 25

Haushaltsstelle 91000.31000, 91500.28000 und 91500.90000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

91000

.31000

1.000.000

349.900

-650.100

Die Rückführung der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in den Jahren 2005 bis 2007 wird aus der Finanzplanung gestrichen.

 

Alle im Vermögenshaushalt erwirtschafteten Beträge werden dem Verwaltungshaushalt zugeführt.

 

Teilantrag Nr. 26

Haushaltsstelle 91000.31000, 91500.28000 und 91500.90000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

90000

.00000

64.000

54.000

-10.000

90000

.00100

4.156.000

3.500.000

-656.000

 

Teilantrag Nr. 27

Haushaltsstelle 57000:

Leistungsbeschreibung, Seite III.115

Die Leistungsbeschreibung zum Sonderbudget Schwimmbad wird wie folgt ergänzt:

„Es wird rechtzeitig vor Beginn der Freibadsaison der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept und eine entsprechender Satzungsänderungsvorschlag vorgelegt, wonach differenzierte Nutzungsentgelte für Kurzzeit- und Langzeitnutzer des Schwimmbades erhoben werden. Ziel ist es, für Personen, die sich länger als ca. 2 Stunden im Schwimmbad aufhalten, höhere Nutzungsentgelte zu erheben und somit zu einer Einnahmeverbesserung beim Schwimmbad beizutragen.“

 

Teilantrag Nr. 28

Haushaltsstelle 70000.95130 und 88000.94010:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

70000

.95130

45.000

0

-45.000

Für die Haushaltsstelle 70000.95130 wird zudem die Verpflichtungsermächtigung über 225.000 € gestrichen.

Die Kreditaufnahme in der Haushaltsstelle 91100.37700 wird um 45.000 Euro reduziert.

 

Teilantrag Nr. 28

Haushaltsstelle 70000.95130 und 88000.94010:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

70000

.95120

715.000

255.000

-460.000

Die Kreditaufnahme in der Haushaltsstelle 91100.37700 wird um 460.000 Euro reduziert.

 

Teilantrag Nr. 30

Unterabschnitt 464xx (Kindertagesstätten):

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

46411

.11000

121.000

112.000

-9.000

46412

.11000

111.000

103.000

-8.000

46413

.11000

122.000

113.000

-9.000

46414

.11000

101.000

94.000

-7.000

46415

.11000

96.000

89.000

-7.000

46421

.11000

182.000

169.000

-13.000

46422

.11000

120.000

111.000

-9.000

46423

.11000

166.000

154.000

-12.000

46431

.11000

128.000

119.000

-9.000

46432

.11000

105.000

97.000

-8.000

 

Unterabschnitt 46450:

Leistungsbeschreibung, Seite III.82

In die Leistungsbeschreibung wird folgender Text aufgenommen:

„Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Sommer 2004 eine neue Gebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten vorzulegen. Kernpunkte der Satzungsänderung soll der Entfall der Staffelung und die Einführung einer Härtefallregelung für Eltern mit geringem Einkommen sein.  Verbunden mit der Satzungsneuregelung soll eine Einnahmeerhöhung von 5% erreicht werden.“

 

Teilantrag 31

Unterabschnitt 11000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

11000

.95040

20.000

            0

-20.000

 

Teilantrag 32

Unterabschnitt 63000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

63000

.95060

125.000

            0

-125.000

 

Teilantrag 33

Unterabschnitt 13000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

13000

.93520

77.000

            0

-77.000

In der Haushaltsstelle 13000.93520 wird eine Verpflichtungsermächtigung von 77.000 € eingetragen. Diese Verpflichtungsermächtigung erhält einen Sperrvermerk bis zur Zuteilung des KfW-Darlehens.

 

Teilantrag 34

Unterabschnitt 63000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

63000

.51300

86.000

40.000

-46.000

 

Teilantrag Nr. 35

Unterabschnitt 464xx (Kindertagesstätten):

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

46411

.50000

26.500

20.000

-6.500

46412

.50000

26.500

25.000

-1.500

46413

.50000

21.500

20.000

-1.500

46414

.50000

21.500

20.000

-1.500

46415

.50000

16.500

15.000

-1.500

46421

.50000

31.500

25.000

-6.500

46422

.50000

24.000

20.000

-4.000

46423

.50000

38.500

30.000

-8.500

46431

.50000

25.000

23.000

-2.000

46432

.50000

12.500

10.000

-2.500

 

Teilantrag 34

Unterabschnitt 63000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

63000

.51000

631.000

615.000

-16.000

 

Teilantrag 35

Unterabschnitt 57000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

57000

.51500

985.000

935.000

-50.000

Im Sonderbudget sind 50.000 € durch die Schließung des Hallenbads während der Freibadsaison zu erwirtschaften.

 

Teilantrag 36

Unterabschnitt 11000:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

11000

.52100

28.000

20.000

-8.000

 

Teilantrag 37

HHST 00000.65000 – Bürokosten:

 

Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung wird wie folgt ergänzt:

„Der Magistrat wird beauftragt spätestens bis zum Sommer 2004 ein Konzept zur Senkung der Papierkosten und im Gegenzug dazu zum Ausbau der elektronischen Medien zu entwerfen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Teilantrag 38

HHST 75000.52000 – Unterhaltungskosten Inventar:

 

Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung wird wie folgt ergänzt:

„Der Magistrat erarbeitet ein Konzept zur Privatisierung der Bestattungs- und Pflegeleistungen auf den Maintaler Friedhöfen und legt es der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vor. Dieses Konzept ist im Haushaltsjahr 2005 umzusetzen.“

 

Teilantrag 39

UA 35200 – Stadtbüchereien:

 

Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung wie folgt ergänzt:

„Die Betreuung der Stadtbüchereien soll künftig durch den Einsatz von Studentischen Hilfskräften oder vergleichbaren Kräften sichergestellt werden. Daher ist der Entfall von 2 Stellen geplant.“

 

Im Stellenplan werden im Unterabschnitt 35200 2 kw-Stellen eingerichtet.

Teilantrag 40

 

Haushaltsstelle 61110.61160:

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

61110

.61160

13.800

7.000

-6.800

 

Teilantrag 41

Haushaltsstelle 61110.61170 – Arbeitsgruppen Agenda

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

61110

.61170

10.000

3.500

-6.500

 

Leistungsbeschreibung

In die Leistungsbeschreibung wird folgendes aufgenommen:

„Jede Agendagruppe wird mit jeweils 500,-- € bezuschusst.“

 

Teilantrag 42

Unterabschnitt 06000:

 

Leistungsbeschreibung

In die Leistungsbeschreibung wird aufgenommen:

„Der Magistrat wird beauftragt bis zum Sommer 2004 zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, ob es sinnvoll erscheint, den Bereich Reinigung und Hausmeistertätigkeiten zusammenzufassen und mit einer eigenen Haushaltsstelle zu versehen, die dann analog der Betriebshofkosten den einzelnen Unterabschnitten in Rechnung gestellt wird.“

 

Teilantrag 43

Diverse Unterabschnitte, Haushaltsstelle .50000

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

61510

.50000

2.000

600

-1.400

46461

.50000

1.000

400

-600

73400

.50000

2.000

1.400

-600

54200

.50000

800

100

-700

 

Teilantrag 44

Diverse Unterabschnitte, Haushaltsstelle .5100

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

67000

.51000

169.000

163.400

-5.600

46412

.51000

1.850

1.400

-450

46413

.51000

1.500

800

-700

46414

.51000

1.850

1.200

-650

46421

.51000

2.200

1.200

-1.000

46423

.51000

3.300

1.600

-1.700

46431

.51000

1.850

1.200

-650

46441

.51000

1.500

1.100

-400

 

 

 

Teilantrag 45

Haushaltsstelle 63000.51100

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

63000

.51100

17.400

15.200

-2.200

 

Teilantrag 46

Haushaltsstelle 63000.51301

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

63000

.51301

136.500

130.000

-6.500

 

Teilantrag 47

Haushaltsstelle 63000.51500

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

63000

.51500

86.500

80.000

-6.500

 

Teilantrag 48

Diverse Unterabschnitte, Haushaltsstelle 52000

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

11000

.52000

4.000

2.000

-2.000

13000

.52000

18.000

15.000

-3.000

 

Teilantrag 49

Diverse Unterabschnitte, Haushaltsstelle 54000

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

63000

.54000

19.500

12.200

-7.300

61510

.54000

2.400

2.100

-300

43100

.54000

6.500

6.100

-400

42000

.54000

73.000

68.800

-4.200

35200

.54000

3.000

1.800

-1.200

46411

.54000

20.150

15.200

-4.950

46412

.54000

11.800

11.500

-300

46414

.54000

13.400

10.300

-3.100

46415

.54000

9.800

7.600

-2.200

46431

.54000

14.100

13.600

-500

13000

.54000

68.000

57.700

-10.300

75000

.54000

43.000

36.500

-6.500

46441

.54000

14.400

11.900

-2.500

 

Teilantrag 50

Diverse Unterabschnitte, Haushaltsstelle 54100

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

43100

.54100

7.000

6.000

-1.000

46411

.54100

2.400

2.000

-400

46412

.54100

2.400

1.800

-600

46414

.54100

1.800

1.400

-400

46413

.54100

2.000

1.000

-1.000

46423

.54100

3.000

2.700

-300

13000

.54100

40.000

28.600

-11.400

54200

.54100

6.500

6.100

-400

46441

.54100

2.000

1.500

-500

 

Teilantrag 51

Haushaltsstelle 46450.56200

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

46450

.56200

32.000

20.000

-12.000

 

Teilantrag 52

Haushaltsstelle 35200.58100

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

35200

.58100

45.000

35.000

-10.000

 

Teilantrag 53

Haushaltsstelle 02000.61002

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

02000

.61002

5.000

2.500

-2.500

 

Teilantrag 54

Sammelnachweis 1 (Haushaltsstellen .49000)

Durch Personalbewirtschaftungsmaßnahmen sind flächendeckend 311.000 € durch Kostensenkungen bei den Personalkosten zu erreichen. Die gesamten Ansätze der Haushaltsstellen .49000 in den einzelnen Unterabschnitten sind um 2% zu kürzen und anschließen auf volle 1.000 € abzurunden.

 

Teilantrag 55

Haushaltsstelle 88100.93200

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

88100

.93200

100.000

50.000

-50.000

 

Teilantrag 56

Haushaltsstelle 46400.93500

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

46400

.93500

43.800

20.000

-23.800

 

Teilantrag 57

Haushaltsstelle 76200.94000

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

76200

.94000

100.000

50.000

-50.000

 

 

 

 

Teilantrag 58

Haushaltsstelle 46400.94020

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

46400

.94020

106.500

50.000

-56.500

Es wird für die Haushaltsstelle 46400.94020 eine Verpflichtungsermächtigung über 56.500 € eingetragen.

 

Teilantrag 59

Haushaltsstelle 61510.91110

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

61510

.91110

25.000

20.000

-5.000

 

Teilantrag 60

Haushaltsstelle 76200.94150

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

76200

.94150

25.000

0

-25.000

 

Teilantrag 61

Haushaltsstelle 76200.94140

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

76200

.94140

25.000

0

-25.000

Für die Haushaltsstelle 76200.94140 wird eine Verpflichtungsermächtigung von 25.000 € eingetragen.

 

Teilantrag 61

Haushaltsstelle 63000.95510

 

UA

Gruppierung

 

Ansatz Entwurf

Neuer Ansatz

Veränderung

63000

.95510

246.000

182.450

-63.550

Für die Haushaltsstelle 63000.95510 wird eine Verpflichtungsermächtigung von 63.550 € eingetragen.

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich

 

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  Änderungsantrag Nr. 1 zum Haushaltsentwurf 2004

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,

die FDP-Fraktion beantragt hiermit folgende Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 15 - "Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2004" der Stadt Maintal:

Die Stadtverordnentenversammlung möge beschließen:

1. Die Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2004 wird geschoben und spätestens in der Sitzung 22.03.2004 erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
2. Der Magistrat wird beauftragt bis zur Beschlussfassung zum Haushalt 2004 nachfolgende Eckpunkte in den festegestellten Haushaltsentwurf über Änderungen von Planansätzen und der Leistungsbeschreibungen einzuarbeiten:
a. Planansätze auf Grundlage der zeitnächsten Steuerschätzungen.
b. Der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Projekt Rathaus Bischofsheim wird nach der Maßgabe des Antrags Drucksache 1026/10/2003 (Sanierung des Verwaltungsgebäudes Bischofsheim) umgesetzt. Hierzu wird ein Haushaltseinnahmerest (Kreditaufnahme) und ein Haushaltsausgaberest (Baumaßnahme) im Rahmen des Jahresabschlusses 2003 gebildet. Die im Haushaltsplan 2003 vorgesehene Verpflichtungsermächtigung für 2004 in Höhe von 1.000.000 € ist zuzüglich der im Jahr 2003 durchgeführten Mitteltransfers zu etatisieren.
c. Der Verzicht auf zusätzliche Stellen im Bereich der Stadtentwicklung und der Kindertagesstätten im Rahmen des Stellenplans. Die vorgesehenen zusätzlichen Stellen bei den KiTas sind über Zeitverträge zu besetzen.
d. Im Stellenplan UA 00100 ist eine Vb/A9 Stelle zu streichen.
e. Im ganzen Stellenplan sind 10 zusätzlich kw-Vermerke anzubringen. Der Magistrat hat diese Stellen einzeln auf Basis der Stellenbeschreibungen zu benennen und den jeweiligen Unterabschnitten zuzuordnen.
f. Im UA 88100 Kommunale Liegenschaften ist eine Ib/A14 Stelle mit einem kw-Vermerk zu versehen.
g. Im Stellenplan sind für alle Budgets nachrichtlich die Anzahl der befristeten Stellen auszuweisen.
h. Die im Haushalt 2003 erteilten Prüf- und Handlungsaufträge, die bisher nicht abgearbeitet wurden.
i. Einrichtung einer unabhängigen Inneren Revision im Fachbereich Finanzcontrolling mit dem Ziel, finanziell wirksame Prozesse unter Effizienzgesichtspunkten zu entwickeln, zu beschreiben und deren Einhaltung zu kontrollieren, sowie die finanzielle und damit verbundene inhaltliche Abwicklung der Beschlüsse der städtischen Gremien zu verfolgen und hierüber der Stadtverordnetenversammlung in regelmäßigen Intervallen Bericht zu erstatten.
j. Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage darf maximal in der Höhe etatisiert werden, der über die gesetzliche Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 GemHVO hinausgeht.
k. Verzicht auf Entnahmen aus den Rücklagen der MWG und andere Betriebe in städtischem Eigentum zu Teilfinanzierung des allgemeinen Haushaltes.
l. Planungskosten sind ausschließlich für Maßnahmen einzustellen, mit deren baulichen Realisierung im aktuellen Haushaltsjahr (2004) bzw. im Folgejahr (2005) begonnen wird.
m. Verzicht auf die Verlängerung der Staffelung bei den KiTa Gebühren bis 6.000€ und Erarbeitung einer neuen Gebührensatzung ohne Staffelung, aber mit Härtefallregelung.
3. Bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind alle für die Erreichung der Planzahlen im Haushaltsentwurf 2004 erforderlichen Satzungsänderungen in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.
4. Der Magistrat leistet bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2004 ausschließlich Zahlungen, zu denen er gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Jegliche freiwillige Leistungen unterbleiben solange.
5. Der Magistrat nimmt bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2004 keine Einstellungen von Personal vor, auch nicht im Wege der Stellennachbesetzung.
6. Der Magistrat bahnt bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2004 ohne Zustimmung des HuFiA keine neuen vertraglichen Vereinbarungen an, aus denen sich Verpflichtungen für die Stadt Maintal ergeben könnten, soweit es sich nicht um die Fortführung von Verträgen zum laufenden Betrieb der Verwaltung handelt (z.B. Fortsetzung von Leasingverträgen für Kopierer).

Begründung:

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05.09.03
Personalkosten
 05.09.03

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,

hiermit stelle ich nach §10 HGO folgende Anfrage an den Magistrat:

Die Landesregierung hat in einem Haushaltskonsolidierungsprogramm beschlossen im Personalbereich drastische Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausgabenentwicklung in den Griff zu bekommen. Diese Maßnahmen könnten angesichts der Lage des Haushaltes der Stadt Maintal hier ebenfalls wirksam sein. Ich frage daher den Magistrat:

1. Haben die getroffenen Regelungen zur Verlängerung der Arbeitszeit und zur Reduzierung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch für die Beamten der Stadt Wirkung und wenn ja, welche Entlastung für den Haushalt ergibt sich?
2. Plant der Magistrat ebenfalls einen Einstellungsstop bei Beamten?
3. Plant der Magistrat einen Einstellungsstop für Angestellte und Arbeiter?
4. Plant der Magistrat eine Höhergruppierungssperre für Angestellte und Arbeiter?
5. Unter welchen Voraussetzungen kann die Stadt Maintal sich aus der Tarifgemeinschaft für den Öffentlichen Dienst zurückziehen?

Mit freundlichen Grüßen

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05.09.03
Reform der Gewerbesteuer 
05.09.03

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,

hiermit stelle ich nach §10 HGO folgende Anfrage an den Magistrat:

Derzeit wird von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf zur angeblichen Stärkung der Finanzkraft der Kommunen erarbeitet. Dieses Gesetz hat vor allem die Reform der Gewerbesteuer zum Ziel. Ich frage den Magistrat:

1. Wie beurteilt der Magistrat grundsätzlich die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Haushalt der Stadt Maintal ein?
2. Wie hoch schätzt der Magistrat die Mehreinnahmen für den Haushalt der Stadt durch die Veränderung der Gewerbesteuer ein?
3. Welche Mehrbelastungen durch die Zahlung von Gewerbesteuer werden die Freiberufler in der Stadt Maintal erfahren?
4. Welche Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuerumlage erwartet der Magistrat für den städtischen Haushalt aufgrund der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer?

Thomas Schäfer

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05.09.03
Umstellung Mülltonnen
Anfrage nach §10 HGO an den Magistrat

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,

hiermit stelle ich nach §10 HGO folgende Anfrage an den Magistrat:

Zum Beginn des laufenden Jahres wurde eine neue Abfallsatzung für die Stadt Maintal beschlossen. Diese sollte schrittweise Umgesetzt werden. Hierzu frage ich den Magistrat:

1. Wie viele Umstellungsvorgänge bei den Mülltonnen wurden vorgenommen, und zwischen welchen Tonnengrößen erfolgten diese?
2. Stehen noch Umstellungen aufgrund der neuen Satzung aus?
3. Wie viele neue Gebührenbescheide wurden aufgrund der Satzungsanpassung ausgestellt?
4. Stehen noch neue Gebührenbescheide aufgrund der Satzungsanpassung aus?
5. Bei wie vielen Gebührenbescheiden kam es zu einer Erhöhung der Gebühren?
6. Welche Mehreinnahmen ergaben sich hieraus?
7. Welcher Betrag von diesen Mehreinnahmen ist aus der Erhöhung des Tonnenvolumens bedingt?
8. Wie viele Gebührenbescheide hatten eine Senkung der Gebühren zum Gegenstand?
9. Welchen Betrag machte die Verringerung dieser Gebühren aus?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schäfer

 

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Gutachten und
Planungs
leistungen

Antrag zur Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung am 20.09.03

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

zur Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.03 stellt die FDP-Fraktion nachfolgenden Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat legt zum Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres ein Bericht vor, aus dem hervorgeht, welche Gutachten und Planungsleistungen in den jeweils vergangenen 5 Jahren beauftragt wurden und wer dieses Aufträge erhalten hat.
Der Magistrat unterrichtet den Haupt- und Finanzausschuss vorab, wenn er ein Gutachten oder eine Planungsleistung an einen Auftragnehmer vergeben will, der in den vergangenen 3 Jahren ein Auftragsvolumen von mehr als 250.000 € erhalten hat. Hiervon sind Aufträge ausgenommen, die im Wege einer regulären Ausschreibung vergeben wurden.
Der Magistrat informiert vorab den Haupt- und Finanzausschuss und den zuständigen Fachausschuss um Zustimmung zu ersuchen, wenn er ein Gutachten oder eine Planungsleistung für ein Objekt oder eine Fläche zu vergeben beabsichtigt, für die eine bisher noch nicht realisierte Planung vorliegt.

Begründung:

erfolgt mündlich.

 

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Bericht des Akteneinsichts
ausschuss
Antrag zur Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.03

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP Fraktion beantragt, auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.03 nachfolgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:

"Bericht des Haupt- und Finanzausschuss als Akteneinsichtsausschuss über den Stand des Verfahrens zur Rückforderung der unrechtmäßig verausgabten Mittel durch die ehemalige Bürgermeisterin Dorothee Diehl."

Begründung:

Ein wesentlicher Bestandteil der Begründung für die Abwahl von Fr. Diehl war der Vorwurf, Steuergelder unrechtmäßig verausgabt zu haben. Vor dem Hintergrund der nunmehr anstehenden Neubesetzung des Bürgermeisteramtes wirft es ein schlechtes Licht auf die Stadtverordneten, wenn sie jetzt die Angelegenheit stillschweigen im Sand verlaufen lassen.

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Rückerstattung Diehl Antrag zur Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung am 20.09.03

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

zur Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.03 stellt die FDP-Fraktion nachfolgenden Antrag mit der Bitte, diesen in dieser Sitzung abschließend zu beraten.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich gegenüber Fr. Dorothee Diehl, ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Maintal, die nach Auffassung der Stadtverordnetenversammlung unrechtmäßig verausgabten 3.393,88 € geltend zu machen.
Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber Fr. Dorothee Diehl Rückforderungen für die private Nutzung des Dienstwagens auf der Basis von Abschätzungen der Fahrleistungen des Dienstfahrzeuges und des Terminkalenders der ehemaligen Bürgermeisterin geltend zu machen.

Begründung:

Ein wesentlicher Bestandteil der Begründung für die Abwahl von Fr. Diehl war der Vorwurf, Steuergelder unrechtmäßig verausgabt zu haben. Vor dem Hintergrund der nunmehr anstehenden Neubesetzung des Bürgermeisteramtes wirft es ein schlechtes Licht auf den Magistrat, wenn er in dieser Angelegenheit nicht weiter handelt und den Schaden, der der Stadt entstanden ist, nicht ausgleichen lassen will.

Mit freundlichen Grüßen

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14.07.03
Maintal Mitte
Änderungsantrag zu TOP 11 "Rahmenplanung Maintal - Mitte" der 18. StVV am 14.07.03

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP - Fraktion bittet den nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP 11 aufzunehmen:

Die StVV der Stadt Maintal möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anliegenden Rahmenplankonzeptes im Planungsgebiet "Maintal - Mitte" die beabsichtigte Flächennutzung weiterzuentwickeln. Bei Abweichungen vom bestehenden Flächennutzungsplan ist das hierfür erforderliche gesetzliche Verfahren anzustrengen.

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31.03.03

Bürgerhaus Bischofsheim

Änderungsantrag zu TOP 6 der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2003

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

zu Tagesordnungspunkt 6 der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.03 stellt die FDP-Fraktion nachfolgenden Änderungsantrag zur Magistratsvorlage vom 12.02.2003:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Vor Punkt 1 wird ergänzt:
"Die Stadtverordnetenversammlung hält an ihrem Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Rathauses Bischofsheim fest."
2. In Punkt 1 wird der Text "Die übrige Fläche ... vermarktet werden." wird wie folgt neu gefasst:
"Die übrige Fläche wird im Rahmen eines Investorenwettbewerbs zur Vermarktung durch einen privaten Bauträger ausgeschrieben."
3. In Punkt 2 sind die letzten zwei Sätze (ab "Für die ...") gestrichen.
4. Punkt 3 wird wie folgt neu gefasst:
"Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den aktuellen (184 Raster) und prognostizierten künftigen Raumbedarf (204 Raster) zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die künftige Unterbringung der Verwaltung zu erstellen, in dem auch neben der Nutzung des Rathauses Bischofsheim ebenfalls die weitere Nutzung des Rathauses Wachenbuchen dargestellt wird."
5. Punkt 4 wird ergänzt:
"Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Verwendung des Rathauses Wachenbuchen vorzulegen, soweit dieses nicht mehr durch die Verwaltung genutzt wird. Hierbei sind auch die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Wachenbuchener Vereine diese Räumlichkeiten verstärkt nutzen können."
6. Punkt 5 wird ergänzt:
"Das Nebengebäude des Rathauses Bischofsheim ist, entsprechend der bisherigen Beschlusslage, abzureisen."

Die FDP-Fraktion beantragt eine getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten.

Begründung:

Die FDP hält an dem im Rahmen der Haushaltsberatungen gefassten Konsensbeschluss zur weiteren Entwicklung des Rathauses Bischofsheim fest. Dies beinhaltet, dass auch die Verwaltung in diesem Gebäude unterzubringen ist. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass endlich eine Gesamtkonzeption für die Entwicklung der Verwaltung gefunden wird und nicht durch einzelne Maßnahmen immer wieder Teilentscheidungen getroffen werden, die kein vernünftiges Gesamtbild ergeben. Dies bedingt, dass auch die künftige Nutzung des Rathauses Wachenbuchen mit bedacht wird.

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21. März 2003

Dienstfahrzeug Diehl

 Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,
hiermit stelle ich nach §10 HGO folgende Anfrage an den Magistrat:

die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal hat den Magistrat dazu angehalten, für das Dienstfahrzeug der Bürgermeisterin ein Fahrtenbuch einzuführen und die Privatfahrten zeitnah abzurechnen. Hierzu stelle ich folgende Fragen:

1. Mit Wirkung zu welchem Datum wurde für das Dienstfahrzeug der Bürgermeisterin ein Fahrtenbuch eingeführt?
2. Welchen Kilometerstand hatte zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug und welchen hatte es am 24.03.03?
3. Wurden private Fahrten mit dem Fahrzeug seit Einführung des Fahrtenbuches durchgeführt und wurden diese abgerechnet?
4. Wurden von der Bürgermeistern andere dienstliche Fahrzeuge genutzt und die Fahrten entsprechend in den jeweiligen Fahrtenbüchern eingetragen?
5. Welchen Charakter hatten diese Fahrten mit anderen städtischen Fahrzeugen (dienstlich oder privat)?

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21. März 2003
Bürgerhaus Wachenbuchen
Anfrage nach §10 HGO an den Magistrat

Sehr geehrter Herr Dr. Ravacz,


hiermit stelle ich nach §10 HGO folgende Anfrage an den Magistrat:

Das Bürgerhaus Wachenbuchen gehört zu den älteren städtischen Gebäuden und befindet sich 
nach Meinung der Benutzer in ei
nem schlechtem Unterhaltungszustand. Dies mindert die 
Möglichkeiten der Vereine des Ortsteils, angemessene Möglichkeiten für Proben, Übungen und 
Veranstaltungen nutzen zu können. Wir fragen daher den Magistrat:

1. Wie beurteilt der Magistrat den Zustand des Bürgerhauses Wachenbuchen und welche 
Instandhaltungsmaßnahmen hält er für erforderlich?
2. Welche Mittel zur Instandhaltung des Bürgerhauses Wachenbuchen hat der Magistrat im 
Haushalt 2003 und in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und welche Maßnahmen 
sollen mit diesen Mitteln durchgeführt werden?
3. Wurde eine Prioritätenliste für die Instandhaltungsmaßnahmen am Bürgerhaus 
Wachenbuchen aufgestellt und wurde diese mit den Nutzern (insb. den Vereinen) 
abgestimmt?
4. Sind dem Magistrat zusätzliche Platzbedarfe der Nutzer des Bürgerhauses Wachenbuchen 
bekannt und wie beabsichtigt der Magistrat diese Bedarfe zu befriedigen?
5. Welche Erfahrungen hat der Magistrat (bzw. der Stadthallen GmbH) mit dem Pächter der 
Gastronomie im Bürgerhaus Wachenbuchen gemacht? Liegen ihm Rückmeldungen der 
Nutzer des Bürgerhauses vor?
6. Welche Maßnahmen sind seitens des Magistrates (bzw. der Stadthallen GmbH) zur 
Gastronomie geplant?

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